Sozial gestaffelte Förderung für die Nachmittagsbetreuung
Sozial gestaffelte Förderung für die Nachmittagsbetreuung in den Bildungseinrichtungen der Marktgemeinde Guntramsdorf
1. Allgemeine Bestimmungen – was wird gefördert?
Die Marktgemeinde Guntramsdorf fördert die Kosten der Nachmittagsbetreuung für erziehungsberechtigte Eltern, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt werden:
- Mindestens ein Elternteil und das zu betreuende Kind in Guntramsdorf ihren Hauptwohnsitz haben.
- Die Eltern/ Erziehungsberechtigten berufstätig sind und das Kind ab 13:00 Uhr eine Bildungseinrichtung in Guntramsdorf besucht.
Für eine Förderung kann immer nur für das aktuelle Schul-/Kindergartenjahr angesucht werden (September bis Juni). Für die Nachmittagsbetreuung während der Ferien kann keine Förderung gewährt werden.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
2. Förderhöhe und Fördersätze
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familieneinkommen
Fördersätze nach Familieneinkommen (soziale Staffelung): Ausgangsbasis der Berechnung ist die seitens des Österreichischen Netzwerkes gegen Armut und soziale Ausgrenzung (www.armutskonferenz.at) im jeweiligen Vorjahr veröffentlichte Armutsgefährdungsschwelle (60% des Median-Einkommens) plus 30%.
Die Fördersätze richten sich nach dem Nettofamilieneinkommen und betragen entweder 10%, 20%, 30% oder 40% der Gesamtkosten der Nachmittagsbetreuung. (siehe Tabelle)
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um aktuell € 550,-.
Familieneinkommen
Als Familieneinkommen zählt das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder, einschließlich Familienbeihilfe (Kindergeld), Alimente, Unterhaltszahlungen, Pensionsauszahlungen, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Pflegeentgelt, Mindestsicherung, Förderungen und sonstigen Geldleistungen / Einkommen, sowie der Familienbonus, Wohnbeihilfe, Mietzinszuschuss und Mietbeihilfe, Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS sowie z. B. Pachterlöse, Mieterträge etc.
Das Einkommen ist nachzuweisen:
- Bei unselbstständigen Erwerbstätigen (die nicht einkommenssteuerpflichtig sind), durch Vorlage eines aktuellen. Einkommensnachweises sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
- Bei Personen, die einkommenssteuerpflichtig (Selbstständig) sind, durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides für das letzte veranlagte Kalenderjahr und eventuelle Einkommensnachweise aus nichtselbstständiger Arbeit sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
ALLEINERZIEHENDE Förderung
Familieneinkommen Netto bis €
zu Prozent der Betreuungskosten
1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder | |
2 043,60 | 2 515,20 | 2 987,00 | 3 458,00 | 40,00% |
2 104,91 | 2 590,66 | 3 076,40 | 3 562,15 | 30,00% |
2 231,20 | 2 746,10 | 3 260,99 | 3 775,88 | 20,00% |
2 432,01 | 2 993,24 | 3 554,48 | 4 115,71 | 10,00% |
FAMILIEN Förderung
Familieneinkommen Netto bis €
zu Prozent der Betreuungskosten
1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder | |
3 065,40 | 3 772,80 | 4 480,20 | 5 187,60 | 40,00% |
3 157,36 | 3 885,98 | 4 614,61 | 5 343,23 | 30,00% |
3 346,80 | 4 119,14 | 4 891,48 | 5 663,82 | 20,00% |
3 648,02 | 4 489,87 | 5 331,72 | 6 173,57 | 10,00% |
Der Betreuungsbedarf ist nachzuweisen:
Der Bedarf einer Betreuung in einer Bildungseinrichtung in Guntramsdorf ist durch eine Arbeitsplatzbestätigung aller zur Betreuung verpflichtenden Personen nachzuweisen.
Die FördernehmerInnen sind verpflichtet, unverzüglich jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung der Marktgemeinde Guntramsdorf schriftlich anzuzeigen.
3. Antragstellung
Die Erziehungsberechtigten haben das von der Marktgemeinde Guntramsdorf zur Verfügung gestellte Antragsformular (siehe www.guntramsdorf.at) ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Beilagen
zur Bewilligung der Förderung am Gemeindeamt in der Bereichsleitung Bildung abzugeben.
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Wurden Förderungen aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, sind diese über Aufforderung der Marktgemeinde Guntramsdorf von der Förderempfängerin/vom Förderempfänger unverzüglich
rückzuerstatten.
4. Auszahlung
Die Förderung zum Kostenbeitrag erfolgt nach positiver Prüfung und wird am Ende des laufenden Schul- bzw. Kindergartenjahres - im Juni - rückwirkend für das gesamte Kindergartenjahr auf ein vom Antragsteller bekannt zu gebendes Konto im Nachhinein überwiesen, sofern alle bis dahin offenen Forderungen beglichen wurden.
Förderantrag für die Nachmittagsbetreuung (Download als PDF)
Förderrichtlinien für die Nachmittagsbetreuung (Download als PDF)
Mehr Infos:
Marlies Zisser
marlies.zisser@guntramsdorf.at