Die Caritas informiert
Flucht & Asyl - Zahlen, Daten, Fakten
Caritas informiert zu Flucht & Asyl - Text als PDF
Ende 2014 waren 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht
Davon waren 38,2 Millionen Binnenvertriebene (verlassen zwar ihre Heimatregion, aber bleiben in ihrem Heimatstaat) und 21,3 Millionen Flüchtlinge & AsylwerberInnen.
- 86% aller Flüchtlinge weltweit finden in sogenannten Entwicklungsländern Zuflucht.
- Mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge weltweit sind Kinder unter 18 Jahren.
- 2014 haben in Europa ca. 625.000 Personen um Asyl angesucht, 4% davon in Österreich. Die Anerkennungsquote lag bei etwa 25%.
- Für 2015 werden in Österreich zwischen 50.000 und 60.000 Asylanträge erwartet. Derzeit sind etwa 38.700 Personen in Österreich in Grundversorgung.
Zum Thema Flucht & Asyl
Die größten Flüchtlingsaufnahmeländer sind:
1. Türkei (1,59 Millionen)
2. Pakistan (1,51 Millionen)
3. Libanon (1,15 Millionen)
4. Iran (982.000)
5. Äthiopien (659.000)
6. Jordanien (654.100)
Mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge weltweit stammt aus nur drei Ländern:
1. Syrien (3,88 Millionen)
2. Afghanistan (2,59 Millionen)
3. Somalia (1,11 Millionen)
Welche Leistungen erhalten Asylsuchende in Österreich?
Asylsuchende bekommen in Österreich die so genannte Grundversorgung. Diese wird dann gewährt, wenn der Asylsuchende mittellos ist, also weder Geld noch sonstiges Vermögen hat. Da Asylsuchende während des Asylverfahrens nur sehr eingeschränkt arbeiten dürfen, ist die Unterstützung durch die Grundversorgung für viele lebensnotwendig. Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung (das ist die frühere Sozialhilfe), Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld.
In organisierten Unterkünften:
- Selbstversorgungsquartiere: In sogenannten Selbstversorgungsquartieren kümmern sich die AsylwerberInnen selbst um ihre Verpflegung und erhalten dafür pro Tag je nach Bundesland zwischen EUR 3,50 und 6,50. (in NÖ EUR 5,50)
- Vollversorgungsquartiere: EUR 40 Taschengeld pro Person und Monat für alle persönlichen Ausgaben.
- Die Betreuerorganisation/-person bekommt einen Tagsatz von max EUR 19 pro Person von Bund bzw. Land.
Selbstständiges Wohnen:
Eine Familie erhält einen maximalen Zuschuss pro Monat von EUR 240 für Miete und Betriebskosten.
Für eine Einzelperson wird ein Zuschuss zur Miete in Höhe von EUR 120 pro Monat ausbezahlt.
Erwachsene erhalten ein Verpflegungsgeld von EUR 200, Minderjährige EUR 90 pro Monat.
Zu bezahlen ist die Miete, Betriebskosten, das Essen sowie alle sonstigen Ausgaben.Zusätzlich bekommen AsylwerberInnen Gutscheine für Bekleidung (EUR 150 pro Jahr) und Schulgeld für die Kinder (EUR 200)
Was bedeutet der Begriff „Flüchtling“?
„Flüchtling“ ist die Bezeichnung für jene Menschen, die ihr Herkunftsland aufgrund von Verfolgung oder Furcht vor Verfolgung verlassen mussten. Um festzustellen, ob jemand Schutz vor Verfolgung braucht, gibt es in Österreich das Asylverfahren. Wird eine Person als Flüchtling anerkannt, ist Österreich durch internationale Abkommen verpflichtet, dieser Person Schutz zu gewähren.
Was bedeutet der Begriff „Asylsuchende“?
Menschen, die in einem fremden Land Asyl, also Schutz vor Verfolgung, suchen und deren
Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden Asylwerber oder Asylsuchende genannt. Der Begriff „Asylant“ wird ebenfalls verwendet, hat aber im Alltagsgebrauch eine abwertende Bedeutung bekommen.
Ob ein Asylsuchender in Österreich Asyl bekommt und damit als anerkannter Flüchtling in
Österreich bleiben darf, wird im Asylverfahren entschieden. Aus welchen Gründen jemand als Flüchtling anerkannt werden kann, ist in der Genfer Flüchtlingskonvention und im österreichischen Asylgesetz genau definiert.
Was sind asylberechtigte Menschen?
Asylberechtigte sind Menschen, denen nach Durchführung eines Asylverfahrens Asyl gewährt wird (= anerkannte Flüchtlinge). Sie dürfen in Österreich bleiben und können sich hier ein neu-es Leben aufbauen und haben damit Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Asylstatus kann aus be-stimmten Gründen aberkannt werden, z.B. schweres nichtpolitisches Verbrechen vor der Ein-reise, besonders schweres Verbrechen nach der Einreise. Innerhalb von vier Monaten nach der Zuerkennung des Asylberechtigten-Status müssen die Menschen unabhängig leben können, denn nach vier Monaten wird die Grundversorgung automatisch eingestellt und die Menschen müssen die organisierten Unterkünfte verlassen. Asylberechtigte Menschen haben den An-spruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sowie Anspruch auf die bedarfsorien-tierte Mindestsicherung.
Sie sind ÖsterreicherInnen gleichgestellt, abgesehen vom Wahlrecht.
Was sind subsidiär Schutzberechtigte?
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag abgewiesen wurde, die aber Schutz vor Abschiebung brauchen, weil ihr Leben oder ihre Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird (z.B. durch Folter, Todesstrafe, Bürgerkrieg, unmenschliche Behandlung, schwere Verletzung eines Menschenrechts, etc.). Der subsidiäre Schutz wird immer befristet gewährt. Er ist verlängerbar, wenn die Voraussetzungen dafür weiter vorliegen.
Subsidiär Schutzberechtigte sind berechtigt zur selbständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Wenn sie erwerbstätig sind haben sie Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. In NÖ haben sie Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung.