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Bauamt und Wirtschaftshof

Bauamt

Aufgabenbereich
Bauamt, Baubehördliche Dienste, Baupolizei, Baurecht, Katastrophenschutz, Sicherheit, Örtliche Raumplanung, Ortsentwicklung, Verkehrsangelegenheiten, Vermessungswesen, Grünraumplanung, Werkstätten, Winterdienst, Straßenerhaltung, Wasser u. Gewässer

Ing. Peter Seitz - Leitung Bauamt und Wirtschaftshof

Telefonnr.: 02236/53501-56
e-mail: peter.seitz@guntramsdorf.at

DIE MITARBEITER/INNEN

 

Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ):

  

BEWILLIGUNG VON NEU- UND ZUBAUTEN

Für alle Neubauten, Zubauten und den größten Teil von Umbauten ist in jedem Fall eine Baubewilligung notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bauverhandlung entfallen ( Entfall des Lokalaugenscheines an Ort und Stelle), es ist jedoch eine Verständigung bzw. Information der unmittelbar betroffenen Nachbarn erforderlich. Fragen sie vor Beginn der Arbeiten am Bauamt nach, welche Bewilligung erforderlich ist. Bauen ohne Bewilligung ist strafbar !!!!

Für ein ANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG sind nach wie vor folgende Unterlagen vorzulegen:

Welche Gebühren zu entrichten sind, erfahren sie am Bauamt bei Abgabe der Unterlagen.

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GERINGFÜGIGE BAUVORHABEN

Für geringfügige Bauvorhaben ist 8 Wochen vor Beginn der Arbeiten eine BAUANZEIGE zu erstatten. Die trifft vor allem für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen zu. Dieser Anzeige sind folgende Unterlagen beizulegen:

Nach Abschluss der Arbeiten ist eine FERTIGSTELLUNGSMELDUNG zu erstatten. Dieser Meldung ist beizulegen:

Bei Heizungsanlagen

 

BAUFORTSCHRITTSBESTÄTIGUNG

Baufortschrittsbestätigung einfach anklicken!


BAULANDSBESTÄTIGUNG

Baulandsbestätigung einfach anklicken!

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AUFGRABUNGSORDNUNG

Für jede Aufgrabung auf öffentlichem Gut der Marktgemeinde Guntramsodrf ist mittels eigenem Ansuchen bei der Behörde um Bewilligung anzusuchen. Nähere Informationen finden Sie in der Aufgrabungsordnung der Marktgemeinde Guntramsdorf.

PfeilAufgrabungsordnung
als PDF

 

FEUERPOLIZEILICHE BESCHAU

Nach den Bestimmungen des NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes (NÖFG, LGBI. 4400 idgF) ist die Brandsicherheit von Baulichkeiten zu überprüfen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Pflichtamtshandlung, sondern auch um eine Serviceleistung. Dient doch die feuerpolizeiliche Beschau vor allem der Sicherheit der Bewohner.

Mit Beschluss der NÖ-Landesregierung ist die Verantwortung der feuerpolizeilichen Beschau nun auf den zuständigen Rauchfangkehrermeister übertragen worden. In Guntramsdorf plant und führt der Rauchfangkehrermeister Christian Resch die feuerpolizeiliche Beschau durch. Auch die Verrechnung des Zeitaufwandes wird zukünftig durch den Rauchfangkehrermeister Christian Resch erfolgen.

Die Behebung vorgefundener Mängel ist nach Behebung in schriftlicher Form dem Rauchfangkehrermeister zu melden. Sollte die Meldung über die Behebung der vorgefundenen Mängel nicht erfolgen, muss der Rauchfangkehrermeister dies der Behörde melden.

Die feuerpolizeiliche Beschau wird alle 10 Jahre durchgeführt. Sie werden mindestens 2 Wochen vor der Durchführung über den Termin der Beschau informiert. Im Zuge dieser Beschau werden neben den Wohnräumen auch die Kellerräume, Garagen, Gartenhütten, nicht ausgebaute Dachböden usw. überprüft.
„Bitte bedenken Sie – Die Feuerbeschau ist keine Schikane des Gesetzgebers, es geht dabei um Ihre Sicherheit und um den Schutz Ihres Gebäudes!“, so Christian Resch.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Rauchfangkehrermeister Christian Resch 02236/50 63 87 und die Mitarbeiter des Bauamtes der Marktgemeinde Guntramsdorf gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur feuerpolizeilichen Beschau finden Sie auch auf der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Guntramsdorf www.ff-guntramsdorf.at

Folder Feuerbeschau als PDF

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ZUSAMMENSETZUNG DER MÜLLGEBÜHREN

Die Müllgebühren setzen sich in der Vorschreibung durch die Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe (15 %)  zusammen.

Die Müllgebühr (exkl. 10 % USt.) beträgt:

Bei Müllbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro Müllbehälter und Abfuhr:
für einen Müllbehälter 50 Liter 6,04 Euro
für einen Müllbehälter 60 Liter 7,25 Euro
für einen Müllbehälter 110 Liter 13,28 Euro
für einen Müllbehälter 120 Liter 14,49 Euro
für einen Müllbehälter 240 Liter 28,97 Euro
für einen Müllbehälter 660 Liter 79,65 Euro
für einen Müllbehälter 1.100 Liter 132,77 Euro
Müllsäcke (im Bürgerservice erhältlich) 60 Liter 4,00 Euro
Müllsäcke (im Altstoffsammelzentrum erhältlich) 60 Liter 4,50 Euro
Biotonne 1 Tonne je Haushalt kostenlos, jede weitere kostenpflichtig 120 Liter kostenlos
Seuchenvorsorgeabgabe bis 3.500 Liter 15,00 Euro
Seuchenvorsorgeabgabe je angefangene 1.000 Liter 4,40 Euro


Bei Behältergrößen 50 Liter, 60 Liter, 110 Liter, 120 Liter und 240 Liter sind die Grundgebühren von 1 Stück 120 Liter Biotonne – 40 Abfuhren jährlich, inkludiert.
 
Bei Behältergröße 660 Liter sind die Grundgebühren von 6 Stück 120 Liter Biotonnen – 40 Abfuhren jährlich oder 3 Stück 240 Liter Biotonnen, inkludiert.

Bei Behältergröße 1100 Liter, sind die Grundgebühren von 8 Stück 120 Liter Biotonnen – 40 Abfuhren jährlich oder 4 Stück 240 Liter Biotonnen, inkludiert.

Die Grundgebühr für eine weitere 120 Liter Biotonne beträgt 3,75 Euro netto pro Entleerung. Die Erweiterung des Sammelvolumens durch zusätzliche Anforderung einer Biotonne  kann ausschließlich an den durch die Marktgemeinde Guntramsdorf veröffentlichten Abholtagen in Anspruch genommen werden.

Die Grundgebühr für eine weitere 240 Liter Biotonne beträgt 5,66 Euro netto pro Entleerung. Die Erweiterung des Sammelvolumens durch zusätzliche Anforderung einer Biotonne  kann ausschließlich an den durch die Marktgemeinde Guntramsdorf veröffentlichten Abholtagen in Anspruch genommen werden

Anforderung und Rückgabe von Mülleimern einfach anklicken!



KOSTENPFLICHTIGE MÜLLFRAKTIONEN im Abfallwirtschafts-/Altstoffsammelzentrum

Restmüll, je begonnene 50 Liter EUR 4,50
Bauschutt, je begonnene 50 Liter EUR 4
Baustoffe, die mit Asbest versetzt sind
(Hinweis: diese dürfen nicht gebrochen bzw. geteilt werden, da dabei Asbestfasern freigesetzt werden), je begonnene 50 Liter
EUR 4
Baustellenabfälle, je begonnene 50 Liter EUR 4
PKW-Reifen/Einspurige KFZ-Reifen/Anhänger Reifen ohne Felge EUR 2
PKW-Reifen/Einspurige KFZ-Reifen/Anhänger Reifen mit Felge EUR 4
LKW-Reifen ohne Felge (Ø > 100 cm) EUR 16

 

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SPERRMÜLL

Sperrmüll - das „AB HAUS-SERVICE“
Ist ihrerseits eine Hausabholung von Sperrmüll gewünscht, können sie sich einfach für folgende Tage einen Termin vereinbaren.
Kontakt: (02236) 53501 / 21 Maria Brenner-Derdak oder (02236) 53501 / 57 Thomas Tschürtz.
Achtung! Bitte Stellen Sie den SperrmüllL erst einen Tag vor Abholung hinaus! Folgende Termine sind keine „Fixtermine“, d.h. dass diese eventuell schon belegt sein können und Sie einen späteren Termin wählen müssen. Also: Melden Sie Ihren Wunschtermin rechtzeitig an!
Termine 2024:
Jänner 05.01., 18.01. | Februar: 01.02., 15.02., 29.02. | März: 14.03., 28.03. | April: 11.04., 25.04. | Mai: 10.05., 24.05. | Juni: 06.06., 20.06. | Juli: 04.07., 18.07. | August: 01.08., 16.08., 29.08. | September: 12.09., 26.09. | Oktober: 10.10., 24.10. | November: 07.11., 21.11. | Dezember: 05.12., 19.12.

Die Abholung erfolgt bis 14 Uhr.
Im Zuge der telefonischen Anmeldung muss bekannt gegeben werden, welche Müll-Fraktionen abzuholen sind. Zwei Abholungen pro Jahr sind kostenlos, jede weitere Anforderung - unabhängig von der Menge - wird mit 72 Euro (netto) verrechnet.
Was ist zu beachten?
• Sperrmüll (Stoffe, welche auf Grund ihrer Größe oder Sperrigkeit nicht in den Restmüllsack oder in die Restmülltonne passen)
• Altholz, Alteisen und Elektroaltgeräte werden kostenlos übernommen
• Es werden keine Problemstoffe mitgenommen (siehe Problemstoffsammlung)
• Müllfraktionen wie Restmüll, Altreifen sind kostenpflichtig und werden bei der Sperrmüllabholung nicht mitgenommen
• Sperrmüllabholung ist keine Hausräumung
• Kein Baum- und Strauchschnitt
• Kein Bauschutt und Asbest

Der Ablauf
• 1 Tag vorher bereitstellen
• Der abzuholende Sperrmüll wird ausschließlich vom öffentlichen Gut (Gehsteig) abgeholt
• Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich


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ANHÄNGERVERLEIH

Die Marktgemeinde Guntramsdorf bietet ein Mietservice von ungebremsten Pkw-Anhängern.

Verleih und Rückgabezeiten:
MO 7 – 12:30 Uhr und 17 – 19 Uhr
MI 7 – 12:30 Uhr
DO 17 – 19 Uhr (Anfang April bis Ende Oktober)
FR 7 – 12:30 Uhr
SA 8 – 12:30 Uhr

Die Tagesgebühr für den Verleih des Anhängers beträgt 6 Euro. Bei der Abholung des Anhängers ist es unbedingt erforderlich, einen Führerschein mitzubringen. Weiters ist eine Kaution in der Höhe von 50 Euro zu hinterlegen. Diese erhalten Sie bei schadenfreier Rückgabe des Hängers zurück. Die Vermietung des Anhängers dient ausschließlich für Entsorgungsfahrten zum Abfallwirtschafts-/Altstoffsammelzentrum.

Info: (02236) 53501 / 21 Maria Brenner-Derdak oder (02236) 53501 / 57 Thomas Tschürtz (bzw. vor Ort im ASZ)


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