1. Vor der Aufnahme des Hundes
Wer seit 1. Juli 2026 einen Hund neu übernimmt und unter keine Ausnahme fällt, muss vor der Aufnahme des Hundes einen vierstündigen Theoriekurs absolvieren.
Der Kurs behandelt unter anderem:

  • Bedürfnisse und Verhalten von Hunden 
  • Haltung, Pflege und Gesundheit 
  • verantwortungsvollen Umgang mit dem Tier 
  • rechtliche Grundlagen der Hundehaltung

Wichtig: Der Theoriekurs muss abgeschlossen sein, bevor der Hund übernommen wird.

 

2. Praktische Einheit mit dem Hund
Innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Hundehaltung ist eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund zu absolvieren. Der Hund muss dafür mindestens sechs Monate alt sein.

 

3. Wer muss den Kurs machen?
Verpflichtet ist grundsätzlich jene Person,

  • auf die der Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist, 
  • die den Hund im eigenen Haushalt hält und die für ihn verantwortlich ist.

     

4. Wer kann ausgenommen sein?
Vom neuen Bundes-Sachkundenachweis können unter anderem Personen ausgenommen sein, die

  • bereits einen Hund halten und dies durch die Heimtierdatenbank nachweisen können, 
  • innerhalb der letzten zwei Jahre zumindest zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben, 
  • oder innerhalb der letzten sieben Jahre zumindest zwei Jahre lang einen Hund gehalten und zusätzlich eine anerkannte
  • Hundeausbildung oder Prüfung absolviert haben. 

Auch für bestimmte Berufs- und Personengruppen gelten Ausnahmen.
Eine bloße langjährige Erfahrung mit Hunden reicht ohne entsprechenden Nachweis nicht automatisch aus.

 

5. NÖ Hundehaltegesetz und Tierschutzgesetz gelten parallel
Unabhängig vom neuen Bundes-Sachkundenachweis gelten weiterhin die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes.
Dazu gehören insbesondere:

  • Meldung des Hundes bei der Gemeinde 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung 
  • allgemeiner NÖ-Sachkundenachweis 
  • bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffälligen Hunden: erweiterter Sachkundenachweis 
  • Einhaltung der Vorschriften über Verwahrung, Leine und Maulkorb

 

6. Anerkennung bestehender Nachweise
Ein allgemeiner NÖ-Sachkundenachweis, der bis 30. Juni 2027 absolviert wird, gilt als Theorieteil des neuen Bundesnachweises. In diesem Fall ist grundsätzlich noch die zweistündige Praxiseinheit erforderlich.
Ein bis 30. Juni 2027 absolvierter erweiterter NÖ-Sachkundenachweis wird vollständig anerkannt.
Der neue Bundes-Sachkundenachweis wird umgekehrt als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.

 

7. Zwei unterschiedliche Meldungen

  • Meldung bei der Gemeinde: für Hundehaltegesetz, Hundeabgabe, Versicherung und Sachkunde.
  • Registrierung in der Heimtierdatenbank: bundesweite Registrierung des gechippten Hundes.

Beide Meldungen sind erforderlich und ersetzen einander nicht.

 

8. Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Gemeinde
Je nach Hund und persönlicher Situation insbesondere:

  • Daten der Hundehalterin oder des Hundehalters 
  • Daten des Hundes und Chipnummer 
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung 
  • Sachkundenachweis 
  • bei Bedarf weitere Nachweise zu Rasse, Herkunft oder besonderer Sachkunde


Noch Fragen? Das Team der Marktgemeinde – Bürgerservice hilft gerne weiter.