Sozial gestaffelte Förderung für die Nachmittagsbetreuung

Die Marktgemeinde Guntramsdorf unterstützt Erziehungsberechtigte durch eine Förderung der Kosten für die Nachmittagsbetreuung in örtlichen Bildungseinrichtungen.

Förderungsvoraussetzungen

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  • Wohnsitz: Mindestens ein Elternteil und das zu betreuende Kind haben ihren Hauptwohnsitz in Guntramsdorf.

  • Erwerbstätigkeit: Die Erziehungsberechtigten sind berufstätig.

  • Betreuungszeit: Das Kind besucht ab 13:00 Uhr eine Bildungseinrichtung in Guntramsdorf.

Hinweise zum Zeitraum

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  • Ein Antrag ist ausschließlich für das aktuelle Schul- oder Kindergartenjahr (September bis Juni) möglich.

  • Für die Nachmittagsbetreuung während der Ferienzeiten wird keine Förderung gewährt.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Höhe der Förderung

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Die soziale Staffelung der Fördersätze orientiert sich am Nettofamilieneinkommen.
Fördersätze nach Familieneinkommen (soziale Staffelung): Ausgangsbasis der Berechnung ist die seitens des Österreichischen Netzwerkes gegen Armut und soziale Ausgrenzung (www.armutskonferenz.at) im jeweiligen Vorjahr veröffentlichte Armutsgefährdungsschwelle (60% des Median-Einkommens) plus 30%.

Abhängig vom Einkommen beträgt der Zuschuss 10 %, 20 %, 30 % oder 40 % der Gesamtkosten.
Pro weiterem Kind im Haushalt erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um aktuell 550 Euro.

Definition des Familieneinkommens

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Als Familieneinkommen gilt die Summe aller monatlichen Nettoeinkünfte der im Haushalt lebenden Mitglieder. Dazu zählen unter anderem:

  • Gehälter und Löhne

  • Familienbeihilfe (Kindergeld) und Kinderbetreuungshilfe (AMS)

  • Alimente und Unterhaltszahlungen

  • Pensionen, Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe

  • Pflegegeld und Mindestsicherung

  • Familienbonus, Wohnbeihilfe und Mietzuschüsse

  • Sonstige Einkünfte (z. B. Pachterlöse oder Mieterträge)

Einkommensnachweis

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Für die Beantragung sind entsprechende Belege einzureichen:

  • Unselbstständig Erwerbstätige: Aktueller Einkommensnachweis sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate.

  • Selbstständig Erwerbstätige: Einkommensteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres. Falls zusätzlich unselbstständige Arbeit ausgeübt wird, sind auch hierfür Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten drei Monate erforderlich.

Nachweis des Betreuungsbedarfs

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Um die Förderung zu erhalten, muss der Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung durch eine Arbeitsplatzbestätigung aller zur Betreuung verpflichteten Personen belegt werden.

Änderungen der persönlichen oder finanziellen Voraussetzungen, die Einfluss auf die Förderung haben, sind der Marktgemeinde Guntramsdorf umgehend schriftlich mitzuteilen.

Antragstellung

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Die Beantragung erfolgt über das offizielle Antragsformular der Marktgemeinde Guntramsdorf.

  • Ablauf: Das Formular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Beilagen bei der Bereichsleitung Bildung im Gemeindeamt abgegeben werden.

  • Zeitpunkt: Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.

  • Rückzahlung: Förderungen, die aufgrund unrichtiger Angaben bezogen wurden, müssen auf Aufforderung der Gemeinde unverzüglich zurückerstattet werden.

Auszahlung der Förderung

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Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung rückwirkend für das gesamte Schul- bzw. Kindergartenjahr.

  • Zeitpunkt: Die Überweisung wird im Juni am Ende des laufenden Betreuungsjahres vorgenommen.

  • Voraussetzung: Alle bis zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen gegenüber der Gemeinde müssen beglichen sein.

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