Wohnsitz: Mindestens ein Elternteil und das zu betreuende Kind haben ihren Hauptwohnsitz in Guntramsdorf.
Erwerbstätigkeit: Die Erziehungsberechtigten sind berufstätig.
Betreuungszeit: Das Kind besucht ab 13:00 Uhr eine Bildungseinrichtung in Guntramsdorf.
Sozial gestaffelte Förderung für die Nachmittagsbetreuung
Die Marktgemeinde Guntramsdorf unterstützt Erziehungsberechtigte durch eine Förderung der Kosten für die Nachmittagsbetreuung in örtlichen Bildungseinrichtungen.
Kontakt
Tel.: 53501 39
E-Mail: bildung@guntramsdorf.at