Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die elektronische Unterschrift einer Behörde. Sie dient dazu, die Herkunft eines Dokuments von einem öffentlichen Auftraggeber – wie etwa einer Gemeinde – zweifelsfrei erkennbar zu machen.

Eine Amtssignatur darf ausschließlich von Behörden zur elektronischen Unterzeichnung sowie zur Ausfertigung der von ihnen erstellten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes, mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde besitzt gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht.