Bauen und Wohnen

Die Marktgemeinde Guntramsdorf unterstützt bei der Realisierung von Bauvorhaben und der Suche nach geeignetem Wohnraum. Eine vorausschauende Planung sowie die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen sichern die Lebensqualität und die bauliche Ordnung in unserer Gemeinde. Hier finden sich alle wesentlichen Informationen zu Genehmigungsverfahren, behördlichen Auflagen und zur Wohnungsvergabe.

Bewilligung von Neu-, Zu- und Umbauten

Für Neu- und Zubauten sowie umfangreiche Umbauten ist gemäß der NÖ Bauordnung eine Baubewilligung erforderlich. Das Bauen ohne entsprechende Bewilligung ist unzulässig und kann verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden.

Vor Planungsbeginn ist mit dem Bauamt zu klären, ob ein Vorhaben bewilligungs-, anzeige-, meldepflichtig oder genehmigungsfrei ist.

Einreichunterlagen für eine Baubewilligung:

Unterlagen

Ausfertigung / Details

Ansuchen um Baubewilligung

1-fach

Einreichpläne

3-fach, unterfertigt von planungsbefugten Personen (z. B. Baumeisterin, Architektin)

Baubeschreibung

3-fach, entsprechend den Plänen

Energieausweis

Erforderlich bei Neu- und Zubauten

Wärme- und Schallschutznachweis

Abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben

Eigentumsnachweis

Aktueller Grundbuchsauszug (maximal 6 Monate alt)

AGWR II-Datenblatt

Erforderlich bei Neu- und Zubauten sowie bei Änderung von Nutzungseinheiten

Fertigstellung

Nach Abschluss der Arbeiten hat die Mitteilung der Fertigstellung schriftlich durch den Bauwerber bei der Baubehörde zu erfolgen. Die der Fertigstellung anzuschließenden Unterlagen sind in der Baubewilligung angeführt.

Aufgrabung und Nutzung öffentlichen Guts

Jede Aufgrabung sowie die Nutzung öffentlichen Guts im Bereich der Marktgemeinde Guntramsdorf erfordern eine behördliche Bewilligung mittels eigenem Ansuchen. Details zu einzuhaltenden Vorschriften, zulässigen Bereichen und anfallenden Gebühren sind direkt im Bauamt verfügbar.

Detaillierte Regelungen finden sich in der Aufgrabungsordnung:


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