Anmeldung eines Neugeborenen

Die Anmeldung eines neugeborenen Kindes erfolgt idealerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Geburt. Voraussetzung für die Anmeldung ist die vorherige Ausstellung der Geburtsurkunde durch das zuständige Standesamt.

Erforderliche Dokumente

Für die Anmeldung im Gemeindeamt sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vollständig ausgefüllter Meldezettel

Das Formular steht hier zum Download bereit: Meldezettel herunterladen

Serviceleistungen für Familien

Die Marktgemeinde Guntramsdorf unterstützt Eltern mit speziellen Angeboten:

Geburtenrucksack

Ein Willkommensgeschenk für das Neugeborene.

Kostenlose Windelsäcke

Erhältlich direkt bei der Anmeldung.

Veröffentlichung im Gemeinde-Magazin

Es besteht die Möglichkeit, ein Foto des Kindes im Gemeinde-Magazin "auslese" zu veröffentlichen. Sende dazu ein Foto im JPG-Format an: redaktion@guntramsdorf.at.