Namensänderung nach der Eheschließung

Eine Namensänderung infolge einer Eheschließung ist innerhalb von drei Monaten bekannt zu geben.

Erforderliche Dokumente

Für die Bearbeitung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Internationale oder österreichische Heiratsurkunde
  • Aktueller Lichtbildausweis

Meldezettel

Das Formular für die Anmeldung des Wohnsitzes steht hier zum Download bereit:
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Heiraten in Guntramsdorf

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