Hundeanmeldung und Hundehaltung

Hunde sind gemäß § 4 des NÖ Hundehaltegesetzes unverzüglich in jener Gemeinde zu melden, in der die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hauptwohnsitz hat.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bequem über das Online-Formular der Marktgemeinde Guntramsdorf. Erforderliche Beilagen können direkt hochgeladen werden:

  • Sachkundenachweis / NÖ Hundepass
  • Hundehaftpflichtversicherung

Ist eine Online-Anmeldung nicht möglich, kann diese persönlich im Bürgerservice vorgenommen werden.

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Online-Formular: Hundeanmeldung

Abmeldung

Die schriftliche Abmeldung eines Hundes bei der Marktgemeinde Guntramsdorf muss unverzüglich erfolgen bei:

  • Umzug in eine andere Gemeinde
  • Ableben des Hundes
  • Abgabe des Hundes an andere Personen

Die Abgabepflicht besteht bis zum Zeitpunkt der offiziellen Abmeldung fort.

Gesetzliche Bestimmungen (Stand 2023)

In Guntramsdorf gelten klare Regelungen für ein sicheres Miteinander:

Leinen- oder Maulkorbpflicht

Gilt grundsätzlich im gesamten Ortsgebiet.

Leinen- und Maulkorbpflicht

Gilt für Listenhunde (§ 2) sowie auffällige Hunde (§ 3 NÖ HundehalteG).

Sachkundenachweis

Dieser ist nach der Anmeldung verpflichtend zu erbringen.

Versicherungspflicht

Für jeden Hund muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegen.

Obergrenze

Pro Haushalt dürfen maximal fünf Hunde gehalten werden.

Weiterführende Informationen sind auf den Portalen des Landes Niederösterreich und des Bundes.

Hundefreilaufzone

Für den freien Auslauf steht folgende Fläche zur Verfügung:
Kammeringstraße 22
2353 Guntramsdorf

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Kontakt und Beratung

Hundeverwaltung Bürgerservice
Marktgemeinde Guntramsdorf
Rathaus Viertel 1/1
2353 Guntramsdorf

Tel.: 02236/5350131
E-Mail: office@guntramsdorf.at