Hundeanmeldung und Hundehaltung
Hunde sind gemäß § 4 des NÖ Hundehaltegesetzes unverzüglich in jener Gemeinde zu melden, in der die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hauptwohnsitz hat.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bequem über das Online-Formular der Marktgemeinde Guntramsdorf. Erforderliche Beilagen können direkt hochgeladen werden:
- Sachkundenachweis / NÖ Hundepass
- Hundehaftpflichtversicherung
Ist eine Online-Anmeldung nicht möglich, kann diese persönlich im Bürgerservice vorgenommen werden.
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Online-Formular: Hundeanmeldung
Abmeldung
Die schriftliche Abmeldung eines Hundes bei der Marktgemeinde Guntramsdorf muss unverzüglich erfolgen bei:
- Umzug in eine andere Gemeinde
- Ableben des Hundes
- Abgabe des Hundes an andere Personen
Die Abgabepflicht besteht bis zum Zeitpunkt der offiziellen Abmeldung fort.
Gesetzliche Bestimmungen (Stand 2023)
In Guntramsdorf gelten klare Regelungen für ein sicheres Miteinander:
Leinen- oder Maulkorbpflicht
Gilt grundsätzlich im gesamten Ortsgebiet.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Gilt für Listenhunde (§ 2) sowie auffällige Hunde (§ 3 NÖ HundehalteG).
Sachkundenachweis
Dieser ist nach der Anmeldung verpflichtend zu erbringen.
Versicherungspflicht
Für jeden Hund muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegen.
Obergrenze
Pro Haushalt dürfen maximal fünf Hunde gehalten werden.
Weiterführende Informationen sind auf den Portalen des Landes Niederösterreich und des Bundes.
Hundefreilaufzone
Für den freien Auslauf steht folgende Fläche zur Verfügung:
Kammeringstraße 22
2353 Guntramsdorf
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Kontakt und Beratung
Hundeverwaltung Bürgerservice
Marktgemeinde Guntramsdorf
Rathaus Viertel 1/1
2353 Guntramsdorf
Tel.: 02236/5350131
E-Mail: office@guntramsdorf.at