Ferienzuschuss
Die Marktgemeinde Guntramsdorf gewährt finanzielle Unterstützungen für Aufenthalte in Erholungsheimen oder Ferienlagern. Als Basis für die Berechnung gilt eine Camp-Woche mit einer Dauer von fünf Werktagen.
Förderhöhe
Der Zuschuss ist nach der Dauer des Aufenthalts gestaffelt:
- 1 Woche: 40 Euro
- 2 Wochen: 80 Euro
- 3 Wochen: 120 Euro
Voraussetzungen für die Antragstellung
Für die Gewährung des Zuschusses müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Altersgrenze
Das Angebot gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Hauptwohnsitz
Dieser muss in Guntramsdorf gemeldet sein.
Nachweise
Vorlage der Teilnahmebestätigung(en) sowie der dazugehörigen Zahlungsbestätigungen oder Rechnungen.
Beantragung und Kontakt
Der Zuschuss kann bis zum 30.12.2025 im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden.
- Zuständigkeit:
Bürgerservice im Rathaus (zu den regulären Öffnungszeiten) - Fachliche Auskunft:
Jugendgemeinderat Paul Gangoly