Ferienzuschuss

Die Marktgemeinde Guntramsdorf gewährt finanzielle Unterstützungen für Aufenthalte in Erholungsheimen oder Ferienlagern. Als Basis für die Berechnung gilt eine Camp-Woche mit einer Dauer von fünf Werktagen.

Förderhöhe

Der Zuschuss ist nach der Dauer des Aufenthalts gestaffelt:

  • 1 Woche: 40 Euro
  • 2 Wochen: 80 Euro
  • 3 Wochen: 120 Euro

Voraussetzungen für die Antragstellung

Für die Gewährung des Zuschusses müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Altersgrenze

Das Angebot gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Hauptwohnsitz

Dieser muss in Guntramsdorf gemeldet sein.

Nachweise

Vorlage der Teilnahmebestätigung(en) sowie der dazugehörigen Zahlungsbestätigungen oder Rechnungen.

Beantragung und Kontakt

Der Zuschuss kann bis zum 30.12.2025 im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden.