Pflegewohnhaus Casa Guntramsdorf

Das Pflegewohnhaus Casa Guntramsdorf bietet 77 Betreuungs- und Pflegeplätze, die nach einem individuellen Hausgemeinschaftsmodell organisiert sind. In jeder Gemeinschaft leben 15 bis 17 Personen in Einzel- oder Doppelzimmern zusammen.

Leben in Hausgemeinschaften

Eine Hausgemeinschaft umfasst private Zimmer sowie gemeinsame Wohnräume und eine Wohnküche, in der täglich frisch gekocht wird. Der strukturierte Tagesablauf orientiert sich an den Bedürfnissen der Bewohner und fördert die Erhaltung der Alltagskompetenzen. Eine aktive Mitarbeit im Haushalt oder beim Kochen ist ausdrücklich möglich.

Individuelles und persönliches Wohnen

Das Zusammenleben in kleinen Gruppen schützt die Privatsphäre und unterstützt den persönlichen Lebensstil. Die hellen Zimmer können mit eigenen Möbeln individuell gestaltet werden.

Betreuung und Pflege

Ein fachlich qualifiziertes Pflegeteam stellt die Betreuung rund um die Uhr sicher. Für die Begleitung in Lebens- und Glaubensfragen steht eine Seelsorge zur Verfügung. Ein Team aus Freiwilligen bietet zudem Zeit für Gespräche und gemeinsame Aktivitäten an. Bei Bedarf werden Therapien wie Physio-, Logo- oder Ergotherapie vermittelt.

Kontakt und Beratung

Pflegewohnhaus (Leitung)

Ansprechperson:
Marketa Lucassen MSc.

Tel.:
02236/506190

E-Mail:
marketa.lucassen@casa.or.at oder guntramsdorf@casa.or.at

Selbstständiges Wohnen (Sozialreferat)

Ansprechperson:
Doris Botjan

Tel.:
02236/5350133

E-Mail:
doris.botjan@guntramsdorf.at

Heimanträge

Die entsprechenden Formulare sind im Sozialreferat erhältlich. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Meldezettel (über den Aufenthalt im letzten Jahr)
  • Aktuelle Einkommensnachweise
  • Nachweis über den Bezug von Pflegegeld
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Unterschrift der antragstellenden Person oder der gesetzlichen Vertretung (inklusive entsprechender Nachweise)

Pflegegeld und Sozialhilfe

Pflegegeldantrag

  1. Formular im Sozialreferat abholen.
  2. Antrag vollständig ausfüllen.
  3. Das Dokument direkt an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt übermitteln.