Wohnungen in Guntramsdorf

Anmeldung für eine Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung:
Grundvoraussetzung für eine Anmeldung ist der Status als Guntramsdorfer Gemeindebürger.

Anmeldung für eine Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung

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Kündigung einer Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung

  • Die Kündigung erfolgt direkt bei der jeweiligen Genossenschaft.
  • Zwecks Wohnungsbesichtigung und Nachmieterregelung ist Kontakt mit dem Sozialreferat aufzunehmen.

Kontakt Sozialreferat