Wohnungen in Guntramsdorf
Anmeldung für eine Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung:
Grundvoraussetzung für eine Anmeldung ist der Status als Guntramsdorfer Gemeindebürger.
Anmeldung für eine Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung
Grundvoraussetzung für eine Anmeldung ist der Status als Guntramsdorfer Gemeindebürger.
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Kündigung einer Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung
- Die Kündigung erfolgt direkt bei der jeweiligen Genossenschaft.
- Zwecks Wohnungsbesichtigung und Nachmieterregelung ist Kontakt mit dem Sozialreferat aufzunehmen.
Kontakt Sozialreferat
E-Mail: wohnungen@guntramsdorf.at
Telefon: 02236/5350133