Referat Bürgerservice

Das Referat Bürgerservice ist die zentrale Anlaufstelle für vielfältige Behördenwege und kommunale Dienstleistungen. Das Aufgabengebiet umfasst:

Meldewesen

Meldeamt, Aufnahme in die Wählereidenz, Wahlen und Wählerverzeichnis.

Dokumente & Bescheinigungen

Strafregisterbescheinigungen,
Parkberechtigungen (Online-Formular: Wechselkennzeichen ansuchen).

Sicherheit & Ordnung

Fundamt, Hundeverwaltung, Beschwerdemanagement (Schau auf Guntramsdorf).

Finanzen & Abgaben

Hauptkassaverwaltung, Nächtigungstaxe, Jagdpacht.

Landwirtschaft & Gewerbe

Buschenschank-Anmeldung, Statistik Weinbau, Jahrmarkt und Kirtag.

Soziales & Infrastruktur

Friedhofsverwaltung, Telefonzentrale, Kartenverkauf, Musterung, Warenausgabe (Wär’ doch schad’ drum).

Verlust und Fund von Gegenständen

Für die Suche nach verlorenen oder vergessenen Gegenständen steht die österreichweite Online-Plattform www.fundamt.gv.at rund um die Uhr zur Verfügung.

Vorgehensweise bei Verlust

Führt die Online-Suche zu keinem Ergebnis, erfolgt die direkte Kontaktaufnahme mit jener Gemeinde, in deren Verwaltungsbereich der Gegenstand vermutlich verloren wurde.

Hinweis: Seit dem 1. Februar 2003 liegt die Zuständigkeit für das Fundwesen ausschließlich bei den Gemeinden. Polizei- und Gendarmeriedienststellen können dazu keine Auskünfte erteilen.

Vorgehensweise bei Funden

Übersteigt der Wert eines gefundenen Gegenstandes 10 EUR oder ist der Fund für den Eigentümer offensichtlich von Bedeutung, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe bei der zuständigen Behörde.

  • Zuständigkeit: In der Regel ist dies jene Gemeinde, in der der Gegenstand gefunden wurde.

  • Ausnahme: Die Abgabe von Fundgegenständen bei der Polizei ist nicht möglich. Davon ausgenommen sind ausschließlich bedenkliche Funde wie Schusswaffen, Sprengmittel oder Kriegsmaterialien. Diese müssen zwingend bei einer Polizeidienststelle gemeldet oder abgegeben werden.

Strafregisterbescheinigung

Information zur Ausstellung

Die Strafregisterbescheinigung ist im Bürgerservice der Gemeinde erhältlich.

Wir ersuchen Sie persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis während der Öffnungszeit im Bürgerservice vorbeizukommen.

Sollten Sie die Bescheinigung für einen bestimmten Empfänger benötigen, bitten wir Sie diese Adresse bei der Antragsstellung bekannt zu geben.

Kosten für die Strafregister-Bescheinigung:
Ohne Empfänger-Adresse: EUR 26,00

Ausstellung Kinder und Jugendfürsorge: EUR 29,00

Ausstellung Pflege und Betreuung: EUR 29,00

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