So melden Sie eine Veranstaltung an

Wenn Sie in Guntramsdorf eine öffentliche Veranstaltung planen (z. B. ein Fest, Konzert, eine Feier oder einen Markt), ist diese vorab bei der Gemeinde zu melden. Je nach Art und Größe der Veranstaltung ist eine Anzeige oder eine Bewilligung erforderlich.

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Informationen:

Veranstalter*in

mehr Infos
  • Name / Firma
  • Adresse
  • Kontaktperson mit Telefonnummer und E‑Mail

Zur Veranstaltung

mehr Infos
  • Art und Bezeichnung der Veranstaltung
  • Datum sowie Beginn und Ende
  • Veranstaltungsort (Adresse bzw. Gelände)
  • Erwartete Anzahl der Besucher:innen

Organisation & Sicherheit

mehr Infos
  • Verantwortliche Person vor Ort
  • Geplanter Ablauf (kurze Beschreibung)
  • Angaben zu Musik, Bühnen, Ausschank von Speisen/Getränken
  • Sicherheits  und Lärmschutzmaßnahmen (falls erforderlich)

Je nach Veranstaltung können zusätzliche Unterlagen notwendig sein, z. B. Lage‑ oder Bestuhlungspläne, Zustimmungen von Grundeigentümer*innen oder weitere behördliche Bewilligungen.

Das NÖ-Veranstaltungsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Veranstaltungen in Niederösterreich. Hier finden Sie die aktuell gültige Fassung des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). NÖ-Veranstaltungsgesetz aufrufen

Tipp

Die Veranstaltungsanmeldung muss spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Marktgemeinde Guntramsdorf, Abteilung Bürgerservice, einlangen.
Reichen Sie die Anmeldung rechtzeitig ein, damit offene Fragen oder erforderliche Ergänzungen frühzeitig geklärt werden können.

Verwenden Sie dafür das Formular Veranstaltungsanmeldung.

 

Kontakt

Für Fragen oder zur Abklärung, welche Art der Anmeldung für Ihre Veranstaltung nötig ist, wenden Sie sich gerne an das Bürgerservice.

Tel.: 02236/53501 – 0
E-Mail: office@guntramsdorf.at