Finanzwesen

Die Finanzabteilung verantwortet die wirtschaftliche Steuerung und die buchhalterische Abwicklung der Marktgemeinde Guntramsdorf sowie ihrer Beteiligungen.

Aufgabenbereich

Buchhaltung

Abwicklung der laufenden Buchführung für die Marktgemeinde Guntramsdorf, die MGBL GmbH, die MGBL GmbH & Co KG sowie die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG 1 und EEG 2). Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen. Erstellung von Steuererklärungen für alle Einheiten. 

Abgabenverwaltung

Vorschreibung von Steuern, Abgaben und Gebühren. 

Controlling

Kosten- und Leistungsrechnung, Gebührenkalkulationen, Berichtswesen und Financial Controlling.

Versicherung

Bearbeitung und Abwicklung von Schadensfällen mit der Versicherung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) & Services der Gemeinde

Das Finanzwesen der Gemeinde ist für die Vorschreibung der Kindergartengebühren, der Hundeabgabe sowie der Beiträge für die Musikschule zuständig. Sämtliche weiteren Abgaben werden vom Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling (GVA Mödling) vorgeschrieben.

  1. Einziehungsauftrag und Bankverbindung
  2. Elektronische Rechnung
  3. Hunde
  4. Müllgebühren
  5. GVA - Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling

1. Einzie­hungs­auf­trag und Bank­ver­bin­dung

Für die Bezahlung der Gemeindeabgaben kann ein Einziehungsauftrag direkt am Gemeindeamt oder bei einem Bankinstitut erteilt werden.

Unsere Bankverbindungen

  • Raiffeisen Regionalbank Mödling
    IBAN: AT81 3225 0000 0000 0091

2. Elek­tro­ni­sche Rech­nung

Es besteht die Möglichkeit die Vorschreibungen der Steuern und Abgaben elektronisch zu erhalten. Ist eine ID Austria mit aktiviertem Postfach vorhanden, erfolgt über diesen Weg die Zustellung. Ist keine ID Austria vorhanden oder das Postfach nicht aktiviert, werden die Vorschreibungen per Mail mittels Brief-Buttler zugestellt.

3. Hunde

Die Haltung von Hunden ist meldepflichtig. Für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Die Anmeldung muss bei Erwerb des Hundes oder bei Zuzug in die Gemeinde erfolgen. Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn der Hund nicht mehr gehalten wird (z. B. durch Ableben oder Wegzug).

Weiter Infos: Hunde (An- und Abmeldung, Gebühren)

4. Müllgebühren

Die Verrechnung der Müllgebühren erfolgt über den GVA Mödling. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und dem Intervall der Entleerung der bereitgestellten Abfallbehälter. Änderungen am Bestand oder am Entleerungsrhythmus sind direkt beim Bauamt der Gemeinde oder dem GVA bekanntzugeben.

Weitere Infos: Müllgebühren

Für alle weiteren Fragen rund um Abgaben und Finanzen steht das Team der Finanzverwaltung gerne beratend zur Seite.