GVA - Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz

Der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling (GVA) ist im Namen der Marktgemeinde Guntramsdorf für die Vorschreibung und Einhebung der Hausbesitzabgaben sowie der Kommunalsteuer verantwortlich.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Vorschreibung der Abgaben erfolgt direkt durch den GVA. Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto des Gemeindeverbands zu leisten. 

Zu den Hausbesitzabgaben zählen:

  • Kanalgebühren

  • Abfallwirtschaftsabgaben

  • Grundsteuer

  • Seuchenvorsorge

Die Festsetzung der Abgabenhöhe erfolgt durch den Guntramsdorfer Gemeinderat. Alle eingezahlten Beträge kommen der Marktgemeinde Guntramsdorf zugute.

Rechtlicher Rahmen

Der GVA ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Er untersteht der öffentlichen Rechtsprechung sowie der Kontrolle durch die Prüfinstanzen des Landes Niederösterreich und des Rechnungshofes.

 

Weitere Infos unter: https://gvamoedling.at/

Kontakt

GVA Mödling
2344 Maria Enzersdorf, Kampstraße 1
Tel.: +43 2236 73940 0

2. Kommunalsteuer

Zahlungsfrist

Die Entrichtung erfolgt monatlich bis zum 15. des Folgemonats im Auftrag der Gemeinde an den GVA.

Höhe

Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage (Bruttolohnsumme).

Steuernummer

Die Vergabe der Kommunalsteuer-Nummer erfolgt durch den GVA Mödling.

Kontakt für Anfragen

Tel.: 02236/739400
E-Mail: office@gvamoedling.at

3. Anmeldung eines Betriebs

Bei Beschäftigung von Mitarbeitern besteht eine Meldepflicht beim GVA Mödling.

Kontakt GVA Mödling:
Kampstraße 1, 2344 Maria Enzersdorf
Tel.: 02236/739400
 E-Mail: gebuehren@gvamoedling.at
Webseite: www.abfallverband.at/moedling

4. Jahres- und Null­er­klä­rung

Termin: Die Jahreserklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben.

Nullerklärung: Wird eine Jahreserklärung durch die Gemeinde zugesendet, muss diese in jedem Fall ausgefüllt und übermittelt werden.

 

5. Schmutz­was­ser­ge­bühr

Wenn auf einer Liegenschaft neben den Schmutzwässern auch Niederschlagswässer in den Kanal eingeleitet werden, erhöht sich der Einheitssatz um 10%.

6. Verrech­nung Grund­steuer

Beträgt die Jahresgebühr maximal 75 Euro, erfolgt die Verrechnung einmal jährlich im 2. Quartal (Fälligkeit 15. Mai).

7. Änderung von Vorschrei­bungen

Ein Besitzwechsel ist durch den neuen Besitzer zu melden. Die formale Änderung der Vorschreibung erfolgt nach Vorliegen des Bescheids vom Finanzamt oder Grundbuch.