Sozialhilfe (NÖ SAG)

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in finanziellen Notlagen. Sie sichert den allgemeinen Lebensunterhalt und deckt das Wohnbedürfnis ab, wenn eigene Mittel (Einkommen, Vermögen) oder Leistungen Dritter nicht ausreichen. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG).
 

Voraussetzungen für den Anspruch

Einkommen & Vermögen

Kein oder ein für den Lebensunterhalt unzureichendes Einkommen sowie kein verwertbares Vermögen.

 

Wohnsitz

Hauptwohnsitz und tatsächlicher, dauernder Aufenthalt in Niederösterreich.
 

Aufenthaltsstatus

Berechtigung zum dauernden Aufenthalt in Österreich.
 

Erwerbsfähigkeit

Arbeitswilligkeit (sofern keine Arbeitsunfähigkeit oder Ausnahmegründe vorliegen).
 

Mitwirkung

Vollständige Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
 

Leistungen im Überblick

Die Sozialhilfe wird als Geld- oder Sachleistung in Form von pauschalierten Richtsätzen gewährt:
 

Pauschalierte Leistungen

Unterstützung für Lebensunterhalt und Wohnen.
 

Deckelung

Geldleistungen an volljährige Personen sind pro Haushaltsgemeinschaft mit 175 % begrenzt.
 

Zusatzleistungen

Zuschläge für alleinerziehende Personen sowie für Menschen mit Behinderung.
 

Krankenversicherung

Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
 

Erwerbstätigkeit

Gewährung eines Freibetrags bei Aufnahme einer Erwerbsarbeit.
 

Mindestbetrag

Ein Anspruch besteht ab einem errechneten Betrag von 5 Euro pro Person.
 

Antragstellung und Zuständigkeit

Anträge sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder im Sozialreferat der Marktgemeinde Guntramsdorf einzubringen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt der Bezirkshauptmannschaft. 

Kontakt in Guntramsdorf: 
Sozialreferat, Doris Botjan Telefon: 02236/53501-33 E-Mail: sozialreferat@guntramsdorf.at

 

Erforderliche Unterlagen

Bitte bereite folgende Dokumente vor (sofern diese nicht bereits in öffentlichen Registern hinterlegt sind):
 

Identität & Stand

Amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (auch von Eltern), Heirats-/Partnerschaftsurkunde, ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.

 

Aufenthalt

Aufenthaltstitel oder Anmeldebescheinigung, ggf. Integrationserklärung, Werte- und Orientierungskurs sowie B1-Integrationsprüfung.

 

Finanzen

Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere etc.).
 

Einkommen

Lohnbestätigungen, AMS-Bezüge, Pensionsmitteilungen, Nachweise über Unterhalt, Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld (jeweils letzte drei Monate).
 

Wohnen

Mietvertrag, aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung, Strom- und Gasrechnungen, Nachweise über Wohnzuschüsse. Bei Eigenheimen: Grundbuchsauszug und Betriebskostennachweise.

 

Sonstiges

Strafregisterauszug, Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche (AMS-Betreuungsvereinbarung), Vollmachten.

 

Formulare und weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen und die entsprechenden Antragsformulare stehen online zur Verfügung:

Anträge und Formulare der NÖ Landesregierung: 
https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe_Antraege_Formulare.html

Antrag auf Zusatzleistungen:
 www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Antrag_Zusatzleistungen_NOe_SAG.pdf

Beilage A zum Antrag: 
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/BMS_Beilage_A_NOe_SAG.pdf

Beilage B zum Antrag: 
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/BMS_Beilage_B_NOe_SAG.pdf