Sozialhilfe (NÖ SAG)
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in finanziellen Notlagen. Sie sichert den allgemeinen Lebensunterhalt und deckt das Wohnbedürfnis ab, wenn eigene Mittel (Einkommen, Vermögen) oder Leistungen Dritter nicht ausreichen. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG).
Voraussetzungen für den Anspruch
Einkommen & Vermögen
Kein oder ein für den Lebensunterhalt unzureichendes Einkommen sowie kein verwertbares Vermögen.
Wohnsitz
Hauptwohnsitz und tatsächlicher, dauernder Aufenthalt in Niederösterreich.
Aufenthaltsstatus
Berechtigung zum dauernden Aufenthalt in Österreich.
Erwerbsfähigkeit
Arbeitswilligkeit (sofern keine Arbeitsunfähigkeit oder Ausnahmegründe vorliegen).
Mitwirkung
Vollständige Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
Leistungen im Überblick
Die Sozialhilfe wird als Geld- oder Sachleistung in Form von pauschalierten Richtsätzen gewährt:
Pauschalierte Leistungen
Unterstützung für Lebensunterhalt und Wohnen.
Deckelung
Geldleistungen an volljährige Personen sind pro Haushaltsgemeinschaft mit 175 % begrenzt.
Zusatzleistungen
Zuschläge für alleinerziehende Personen sowie für Menschen mit Behinderung.
Krankenversicherung
Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Erwerbstätigkeit
Gewährung eines Freibetrags bei Aufnahme einer Erwerbsarbeit.
Mindestbetrag
Ein Anspruch besteht ab einem errechneten Betrag von 5 Euro pro Person.
Antragstellung und Zuständigkeit
Anträge sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder im Sozialreferat der Marktgemeinde Guntramsdorf einzubringen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt der Bezirkshauptmannschaft.
Kontakt in Guntramsdorf:
Sozialreferat, Doris Botjan Telefon: 02236/53501-33 E-Mail: sozialreferat@guntramsdorf.at
Erforderliche Unterlagen
Bitte bereite folgende Dokumente vor (sofern diese nicht bereits in öffentlichen Registern hinterlegt sind):
Identität & Stand
Amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (auch von Eltern), Heirats-/Partnerschaftsurkunde, ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
Aufenthalt
Aufenthaltstitel oder Anmeldebescheinigung, ggf. Integrationserklärung, Werte- und Orientierungskurs sowie B1-Integrationsprüfung.
Finanzen
Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere etc.).
Einkommen
Lohnbestätigungen, AMS-Bezüge, Pensionsmitteilungen, Nachweise über Unterhalt, Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld (jeweils letzte drei Monate).
Wohnen
Mietvertrag, aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung, Strom- und Gasrechnungen, Nachweise über Wohnzuschüsse. Bei Eigenheimen: Grundbuchsauszug und Betriebskostennachweise.
Sonstiges
Strafregisterauszug, Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche (AMS-Betreuungsvereinbarung), Vollmachten.
Formulare und weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen und die entsprechenden Antragsformulare stehen online zur Verfügung:
Anträge und Formulare der NÖ Landesregierung:
https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe_Antraege_Formulare.html
Antrag auf Zusatzleistungen:
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Antrag_Zusatzleistungen_NOe_SAG.pdf
Beilage A zum Antrag:
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/BMS_Beilage_A_NOe_SAG.pdf
Beilage B zum Antrag:
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/BMS_Beilage_B_NOe_SAG.pdf