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2024-01-02 NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024

Personen mit einem geringen Einkommen können bis zum 31.03.2024 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt (Bürgerservice oder Sozialreferat) beantragen.

Durch COVID-19 würden wir Sie bitten, den Antrag herunterzuladen, auszufüllen, zu unterschreiben und mit den benötigten Unterlagen an office@guntramsdorf.at oder an sozialreferat@guntramsdorf.at zu senden.
Falls Sie keine Möglichkeit haben es über die Homepage zu erledigen, dann können Sie den Antrag auf einmaligen Heizkostenzuschuss mit den erforderlichen Unterlagen auch im Bürgerservice/Sozialreferat zu den Öffnungszeiten beantragen.

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2023/2024 pro Haushalt einmalig € 150,00, und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:   

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:

•    Für Alleinstehende EUR 1.217,96
•    Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.921,46
•    Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von EUR 187,93 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
•    Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von EUR 703,50 hinzuzurechnen

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:

Voraussetzungen:

Von der Förderung ausgenommen sind:

ACHTUNG:
BezieherInnen die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.
Eine Postanweisung ist nicht mehr möglich!

Bitte folgende Unterlagen mitnehmen:

Sozialreferentin
Doris Botjan

Formular NÖ Heizkostenzuschuss 2023-24