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2024-02-27 Eintragung zu Volksbegehren

Vom 11. März bis einschließlich 18. März 2024 können Sie für nachstehend angeführte Volksbegehren Ihre Stimme abgeben:

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die jeweils am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 18. März 2024 ihren 16. Geburtstag feiern und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) und zum Stichtag der Volksbegehren (5. Februar 2024) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind, sind stimmberechtigt.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Für alle anderen ist eine Eintragung im Bürgerservice möglich.

Eintragungszeiten:

Sie können Ihre Stimme aber auch online mittels Ihrer ID Austria bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (18. März 2024 bis 20:00 Uhr) abgeben.

Information zu Volksbegehren
Anmeldung im Bürgerportal - Bundesministerium für Inneres