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Archivmeldung: 2013-01-22 Volksbefragung Rathausplatz

VOLKSBEFRAGUNG ZUM NEUEN RATHAUSPLATZ
Rechtlicher Hintergrund (§16b NÖ Gemeindeordnung)
„Betrifft eine Initiative die Anordnung einer zulässigen Volksbefragung und wird diese von mehr als 10% aller Wahlberechtigten (in diesem Fall 798 Stimmen) unterstützt, muss der Gemeinderat die Volksbefragung anordnen.“
In der Sitzung der Gemeindewahlbehörde vom 3. Oktober wurde festgestellt, dass die von der FPÖ-ÖVP gestartete Unterschriftenaktion mit 856 gültigen Stimmen die notwendige Anzahl an Unterstützungen erreicht hat.

Nun hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. Dezember die Einleitung bzw. Abhaltung einer Volksbefragung beschlossen:
Termin der Volksbefragung: Sonntag, 17. Februar 2013, 8-14 Uhr

Die Fragen lauten:
a) Sind Sie für den Rückkauf von 5.500 m² am Rathausplatz und den damit verbundenen Abschlagszahlungen von rund 10 Mio. Euro für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?

und

b)
Möchten Sie, dass durch entsprechende Änderungen der Bebauungspläne der Charakter unseres Ortes beibehalten wird?

Stimmberechtigt sind:
österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (und EU-BürgerIn), die spätestens am Tag der Volksbefragung (17. Februar 2013) 16 Jahre alt werden und am Stichtag (9.1.2013) in der Gemeinde einen ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz und weiterer Wohnsitz) hatten.

Stimmabgabe


Wichtige Termine:
Beantragung einer Stimmkarte im Bürgerservice (Rathaus), jedoch spätestens bis 4 Tage vor der Befragung schriftlich und 2 Tage vor der Befragung mündlich.
Bei der Beantragung muss die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden (Amtlicher Lichtbildausweis)

 

Abholservice der Gemeinde
Wahlberechtigte, die Unterstützung brauchen, um in ihr Wahllokal zu gelangen, können am Wahltag im Bürgerservice unter Tel: 53501-34 einen Abholdienst anfordern.