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Archivmeldung: 2013-01-17 Winterdienst

Oberstes Ziel des Winterdienstes ist es, die Befahr- und Begehbarkeit der Straßen auch  bei Winterwetter sicherzustellen.

Für den Winterdienst in unserer Gemeinde sind 26 Mitarbeiter, 7 Tage die Woche - somit rund um die Uhr in Bereitschaft (also auch an Sam-, Sonn- und Feiertagen) - um sämtliche Gemeindestraßen und öffentliche Gehsteige frei von Eis & Schnee zu halten. Seien sie versichert, wir geben unser Bestes!
Sämtliche Straßenzüge unterliegen einem genauen Räumplan. Daher bitten wir Sie  um Verständnis, dass bestimmte Straßenzüge vorrangig behandelt werden.


Standards für die Räumung von Gemeindestraßen
Neben den Bestimmungen über die Häufigkeit der Räumung und Intensität der Streuung auf Bundes- und Landesstraßen gibt es seit dem letzten Jahr auch Standards für Gemeindestraßen.
Die Feinstaubbelastung in Ballungsgebieten und Städten muss gesenkt werden, deshalb weiten sich die Marktchancen für alternative Streumittel in den letzten Jahren aus. Ein wirklich umweltschonendes Auftaumittel gibt es nicht. Sparsame Aufbringung, optimierte Fahrtrouten und gezielter Einsatz bestimmter Streumittel sind deshalb umso wichtiger.

Mehr Salzreserven und weniger Verbrauch
In den letzten Jahren waren wir zu den Spitzenzeiten des Winters immer wieder mit Engpässen bei der Salzlieferung konfrontiert. Ein neues Salzsilo in der Druckfabrik soll die Situation wesentlich verbessern. Des Weiteren wird auch der Verbrauch an Salz durch den Einsatz von einer Soleanlage am Streufahrzeug wesentlich verringert.

Bedenken Sie
Durch beidseitiges Parken in schmalen Straßen ist ein Durchfahren mit dem Schneepflug oft nicht möglich. Daher ersuchen wir Sie Ihr „PARK-VERHALTEN“ gerade bei Schnee & Eis zu überdenken, damit auch diese schmalen Straßen und Gassen betreut werden können.

Schneeräumung vor der eigenen Liegenschaft
In diesem Sinne wollen wir auch alle Haus- und Liegenschaftsbesitzer darauf aufmerksam machen, dass Gehsteige vor den Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr von Eis und Schnee befreit werden müssen.
Ist kein baulicher Gehsteig vorhanden, gilt die oben angeführte Vorschrift für einen 1 Meter breiten Streifen.
Die Haftung liegt auf jedem Fall bei Ihnen „ALS HAUSBESITZER“.


Streusandentnahmestellen im Ortsgebiet:

  1. Am Tabor – Bauhof
  2. Möllersdorferstraße (Brücke – Nelkenweg)
  3. RAIKA
  4. Münchendorferstraße (vis-a-vis Fasangasse)
  5. Ziegelofengasse
  6. In der Wögling
  7. Tennisplatz Parkplatz – A. Wildgans-Weg
  8. P. Mitterhofer-Gasse (vis-a-vis P. Rosegger Gasse)
  9. Volksschule II (Dr. K. Renner-Straße)
  10. Keltengasse
  11. F. Novy-Gasse (gegenüber Buchengasse)
  12. F. Novy-Gasse (gegenüber Birkengasse)
  13. Neuburgerstraße
  14. Sammelstelle Friedhofstraße – Sackgasse



Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Bürgerservice, sowie an das Bauamt wenden!