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Archivmeldung: 2013-01-23 Landtagswahl

Allgemeine Informationen zur Landtagswahl am 3. März 2013
Am 3. März, in der Zeit von 7-16 Uhr, findet die Wahl des NÖ Landtages statt. Bei dieser Wahl entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Landesparlamentes.
Wer wird gewählt: Die 56 Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtages.
Wen kann ich wählen: Einen Bewerber Ihres Wahlkreises, einen Bewerber auf dem Landeswahlvorschlag sowie eine Partei.

NIEDERÖSTERREICH HAT ALS EINZIGES BUNDESLAND DIE MÖGLICHKEIT IM WAHLRECHT GESCHAFFEN, DASS SIE NEBEN DER PARTEI AUCH IHREN LANDESKANDIDATEN UND AUCH IHREN WAHLKREISKANDIDATEN DIREKT WÄHLEN KÖNNEN.
Deshalb sieht jeder Stimmzettel der 21 Wahlkreise im Land anders aus. Die Reihung (außer der bereits im Niederösterreichischen Landtag vertretenen Parteien ÖVP, SPÖ, FPÖ und GRÜNE ist von Wahlkreis zu Wahlkreis unterschiedlich und auch die Kandidaten der Wahlkreisliste unterscheiden sich. Die "Landeskandidaten" auf dem Landeswahlvorschlag sind jedoch in allen 21 Wahlkreisen gleich.

Wer ist wahlberechtigt
Alle Bürger und Bürgerinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, welche bis spätestens 3. März 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben werden und in einer Gemeinde des Landes am 28. Dezember 2012 (Stichtag der Landtagswahl) ihren ordentlichen Wohnsitz (das muss nicht der Hauptwohnsitz sein) hatten.

Wie wähle ich mit Briefwahlkarte?
Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mit eingeschriebenem Brief (RSb) oder holen Sie sich diese von Ihrem Gemeindeamt ab. Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Briefwahlkarten für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere Personen eine "Vollmacht" (einfacher Zettel, auf dem der Empfänger der Wahlkarte mit seiner Unterschrift bestätigt, dass Sie für ihn die Briefwahlkarte abholen dürfen, vorweist. Neben engen Familienangehörigen (Ehepartner/eingetragener Partner/Eltern/Kinder) dürfen nicht mehr als weitere 2 Briefwahlkarten an einen Abholer ausgefolgt werden.

Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen.

Die Briefwahlkarte kommt mit dem Stimmzettel, dem Wahlkuvert, einem Infoblatt und einem Überkuvert.
Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen - Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen, auf der Rückseite der Briefwahlkarte unterschreiben, die Briefwahlkarte verschließen, in das voradressierte und vorfrankierte Überkuvert stecken, zukleben und per Post, Boten oder persönlich an das Gemeindeamt senden/bringen.
Sie brauchen kein Porto zu bezahlen.

Wichtig ist, dass Ihre Briefwahlkarte spätestens am 3. März 2013 um 06.30 Uhr bei der Gemeinde eingelangt ist.
Natürlich können Sie mit Ihrer Wahlkarte auch am Wahltag in jeder Gemeinde des Landes in den Wahlkartensprengeln wählen oder mit der Wahlkarte in Ihrem "Heimatsprengel" die Stimme abgeben.
ACHTUNG: Wenn Sie eine Briefwahlkarte beantragt haben, dürfen Sie ohne Vorlage dieser auch nicht in Ihrem zuständigen Wahlsprengel wählen - Die Wahlkarte ist ein Dokument!


Infos &  Details:
http://www.noe.gv.at/Politik-Verwaltung/Wahlen/NOe-Landtagswahlen/Landtagswahl2013.html