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Archivmeldung: 2013-04-29 Verordnung der MG Guntramsdorf

Wenn die Nachbarn nerven…
Die Freiheiten des Einzelnen enden dort, wo der Nachbar beeinträchtigt wird.


Generell gilt, dass zwischen 22 und 6 Uhr früh jeglicher Lärm zu unterlassen ist.
Auch am Wochenende sind dem Lärmen Grenzen gesetzt.

Darüber hinaus sind folgende Punkte laut einer im Gemeinderat beschlossenen Verordnung geregelt:


Übertretungen eines Gebotes oder Verbotes stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß Art. VII EGVG 1950 mit einer Geldstrafe bis zu Euro 218,- bestraft!

Liebe Guntramsdorferin und Guntramsdorfer, halten sie sich bitte an diese Punkte, vor allem im Sinne einer guten Nachbarschaft!