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Archivmeldung: 2013-05-22 Ortsbild im Blickfeld - TEIL 3

Archivmeldung: 2013-05-22 Ortsbild im Blickfeld - TEIL 3

Bebauungsvorschriften
Wie schon in Teil 1 und 2 unserer Serie erklärt, ist es eigentlich unmöglich, Bebauungsvorschriften zu erlassen, die sich ausschließlich aus einem „ländlichen Charakter“, wie z.B. einem Heurigenhaus, ableiten.
Zumal es ein breites Spektrum aus verschiedensten Gebäuden und deren Nutzung in unserem Ort gibt. Nachwie vor steht die Frage im Raum, ob man durch Abänderungen des Bebauungsplanes letztendlich auch in die Rechte von Grundstückseigentümern eingreifen und vielleicht gar moderne Bauweisen wie die angeführten „modernen“ Niedrigenergiehäuser wo möglich untersagen müsste?!
Und das in einer Zeit, wo man genau diesen Umweltgedanken, nämlich den schonenden Umgang mit Ressourcen der Energie, fördert!
All diese Argumente, Fragen und damit im Zusammenhang stehenden Themen sollen daher wie angekündigt, in einem eigenständigen Gremium erörtert und so nach Lösungen gesucht werden.

Erster Schritt gesetzt
Am 15.4. wurde zu einer ersten Sitzung eingeladen, an welcher je ein Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien, Frau Eva Broschek als Sprecherin der Bürgerinitiative, zwei Vertreter der Gemeindeverwaltung sowie der für Guntramsdorf beauftragte Raumplaner DI. Siegl teilgenommen haben bzw. zukünftig teilnehmen werden.
Je nach Bereich und Thema wird es auch möglich sein, BürgerInnen direkt einzubinden.
Dabei wurden die grundsätzlichen Überlegungen der gültigen Bebauungsbestimmungen sowie in Anbetracht der öfter angesprochenen Vorgaben durch die Gemeinde bei der Neuerrichtung von Objekten präzise dargestellt, um alle Personen auf einen gleichen Wissensstand zu bringen.
Im Vordergrund stand oft die Frage: Ist es möglich, vergleichbare Fälle in anderen Gemeinden als Grundlage für die weiteren Überlegungen heranzuziehen?
DI Siegl wurde ersucht, nach vergleichbaren Fällen zu recherchieren und Ergebnisse im Rahmen der nächsten Sitzung am 10. Juni vorzustellen. Einigkeit hat auch darüber bestanden, dass neben dem Bereich der erlassenen Bausperre auch für darüber hinausgehende Bereiche solche Untersuchungen angestellt werden sollten.