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Archivmeldung: 2011-07-25 Pflanzenkrankheit Feuerbrand

Archivmeldung: 2011-07-25 Pflanzenkrankheit Feuerbrand

Feuerbrand zählt zu den Quarantänekrankheiten, ein Auftreten ist meldepflichtig.
Feuerbrand ist eine äußerst gefährliche Pflanzenkrankheit, die durch das hochinfektiöse und nur schwer bekämpfbare Bakterium Erwinia amylovora verursacht wird und sich seuchenartig schnell ausbreiten kann. Bei den Wirtspflanzen, das sind jene Pflanzen, die von Feuerbrand befallen werden, handelt es sich ausschließlich um Gehölze aus der Familie der Rosengehölze wie die Kernobstsorten Apfel, Birne, Eberesche, Quitte und deren Zierformen, Cotoneaster, Felsenbirne, Feuerdorn, Mehlbeere, Mispel, Rot- und Weißdorn.
Für die Gesundheit der Menschen und Tieren besteht durch Feuerbrand keine Gefahr.

Da die Krankheit von Laien schwer zu erkennen ist, gibt es in jeder Gemeinde einen Beauftragten (Wirtschaftshofmitarbeiter) der beim Erkennen der Krankheit und
beim Setzen der richtige Maßnahmen helfen kann.
Handelt es sich tatsächlich um Feuerbrand müssen die befallenen Pflanzen gerodet und an Ort und Stelle verbrannt werden – eine Meldung bei der Gemeinde ist somit unerlässlich.


Zum Thema
Folgende Pflanzen und Gehölze sind sogenannte Wirtspflanzen und werden vom Feuerbrand-Erreger teilweise stark bis sehr stark befallen:


Nicht befallen werden:


Folgende Wirtschaftspflanzen dürfen demnach in Befallzonen nicht mehr ausgepflanzt werden:


Weitere Informationen zum Thema Feuerbrand: