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Archivmeldung: 2013-07-17 Nationalratswahl

Information zur Nationalratswahl am 29. September 2013

Öffnungszeiten der Wahllokale in Guntramsdorf: 7-16 Uhr

Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2013 sind Sie
berechtigt, wenn Sie:

einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Nationalratswahl erstellte Wählerverzeichnis)
und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer
Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?


Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

oder

Hier können Sie die Wahlkarte beantragen.

Als Auslandsösterreicher(in) benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen,
Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).

Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?


Ab welchen Zeitpunkt können Sie Ihre Wahlkarte beantragen?

Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihren Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Schriftlich: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (25. September 2013) - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2013), 12.00 Uhr - beantragen.
Mündlich (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2013), 12.00 Uhr.
 

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie


Welche Dokumente werden bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)

Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
Angabe der Passnummer, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde