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Archivmeldung: 2013-08-23 Ortsbild im Blickfeld - TEIL 4

Archivmeldung: 2013-08-23 Ortsbild im Blickfeld - TEIL 4

Bebauungsbestimmungen

Nach 2 Besprechungsterminen im Rahmen des „Arbeitskreises Ortsbild“, (Bericht auch in der auslese) wurde am 4. Juli 2013 eine Begehung des Bausperrenbereiches vorgenommen.


Konkretes Ziel dieser Begehung war, dass die Mitglieder des „Arbeitskreises Ortsbild“ ein fundiertes Bild dieses, von der Bausperre betroffenen Ortsteiles von Guntramsdorf, erhalten. Und zwar über die im Bausperrenbereich vorhandenen Bebauungsstrukturen und über die im Zusammenhang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bebauungsplanes stehenden Bebauungsmöglichkeiten.

Das Ergebnis der Begehung lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

Gebäudehöhe:
Der überwiegende Teil der Altbauten im Bausperrenbereich weisen zwar nur 1 „Vollgeschoß“ auf, fallen aber entweder durch sehr große Raumhöhen oder auch durch bereits ausgebaute Dachgeschoße dennoch in den Bereich der Bauklasse II nach NÖ-Bauordnung. Dieser Umstand ist auch Grundlage der für diesen Ortsteil im Jahre 2011 erlassenen Bebauungsbestimmungen.

Dachformen:
Im „Bausperrengebiet“ dominieren eindeutig noch die aus den urspünglichen Bebauungsformen stammenden „Satteldächer“, teilweise wurden diese Satteldächer aber durch – im Sinne der diesbezüglichen Bestimmungen der NÖ-BO auf jeden Fall zulässige - „zurückgesetzte Dachgeschoße“ ersetzt. Mitunter kann dies zu einem Erscheinungsbild eines 3- bis 4-geschoßigen Wohnbaus führen, insbesondere dann, wenn eine entsprechende Trakttiefe planerisch voll ausgenutzt wird.

Schutzzone:
Mehrmals aufgeworfen wurde die Frage, ob der Bereich der gegenständlichen Bausperre die Voraussetzungen für die Ausweisung einer „Schutzzone“ im Sinne der diesbezüglichen Bestimmungen der NÖ-Bauordnung aufweist, wodurch sehr detaillierte Regelungen bezüglich der äußeren Gestaltung (Fassadengestaltung, Dachausbildung etc.) im Falle von Zu-, Um- oder Neubauten festgelegt werden könnten. Diesbezüglich sollen Erfahrungen z.B. aus der Nachbargemeinde Mödling, in der solche „Schutzzonen-Regelungen“ bestehen, in den Diskussionsprozess miteinbezogen werden.
Schutzzonen führen jedoch, darauf muss hingewiesen werden, in den meisten Fällen zu Einschränkungen in der individuellen Gestaltung. Es erscheint mir daher sehr wichtig, dass dies nur auf freiwilliger Basis der Eigentümer umgesetzt werden kann.
So ist es auch wichtig, dass weitere Fachexperten zum Thema Raumplanung, Landschaftsbau sowie Schutzzonen zur Mitarbeit gewonnen werden konnten.
Bei Vorliegen konkreter Zwischenergebnissen werden entsprechende Informationen z.B. in  Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen.

Abschließend sei zur Information nochmals angeführt, dass im Sinne der diesbezüglichen Bestimmungen der NÖ-Bauordnung eine „Bausperre“ keinesfalls ein generelles „Bauverbot“ bedeutet. Durch eine Bausperre kann die Baubehörde lediglich Bauansuchen zurückweisen, wenn diese im Widerspruch zu den „Zielen der Bausperre“ stehen.