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Archivmeldung: 2014-03-06 Europawahl 2014

Europawahl 2014 - Ausschreibung, Wahltag, Stichtag
Gemäß BGBl II Nr. 35/2014, ausgegeben am 27. Februar 2014, wird die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages verordnet:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2014, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 25. Mai 2014 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 11. März 2014 bestimmt.


Ab sofort können Sie die Ausstellung einer Wahlkarte im Bürgerservice/Meldewesen (zu den Kundenöffnungszeiten) sowie online beantragen. 

Informationen zur  Europawahl 2014

Zur Teilnahme an der Europawahl am 25. Mai 2014 sind Sie berechtigt,
wenn Sie

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer
Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?


Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine
Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Europa-Wählerevidenz auf).

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt
werden?


Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):

Mündlich (nicht telefonisch):

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:


Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

(Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
Wahlkarten können voraussichtlich ab 29. April 2014 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden. Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersucht werden.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 25. Mai 2014 Ihre Stimme abgeben.
 
Infos zur Europawahl: www.bmi.gv.at/wahlen sowie www.wahlen2014.eu