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Archivmeldung: 2011-01-01 Heizkostenzuschuss 2010/2011

Sozial bedürftige Guntramsdorferinnen und Guntramsdofer können bis zum 02.05.2011 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt /Bürgerservice, beantragen.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:   

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG):

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz:

Ab 1. Jänner 2011 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.

ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.