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Archivmeldung: 2014-09-24 Informationen zur Gemeinderatswahl 2015

Archivmeldung: 2014-09-24 Informationen zur Gemeinderatswahl 2015

Wählen im Überblick

In welchen Gemeinden wird gewählt?

Die Allgemeine Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015 findet in 569 NÖ Gemeinden statt.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat (Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz).

Wer kann gewählt werden?
Die zur Wahl zugelassenen Wahlparteien und Wahlwerber werden an der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde kundgemacht.
 
Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?
Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während 7 bis 16 Uhr, möglich.
Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten legt die jeweilige Gemeindewahlbehörde fest und werden an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.
 
Wählen mit Wahlkarte:

Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt formlos die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.
Die Inhaber einer Wahlkarte können ihre Stimme

abgeben.

Wie erhält man eine Wahlkarte?
Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 21. Jänner 2015 schriftlich (Brief, Mail oder Fax; Pass- oder Führerscheinnummer zur Bestätigung der Identität) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden.
Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt.

Bis Freitag, 23. Jänner  2015, 12 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich, bzw. schriftlich, wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden.
Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.
 
Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.
Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.