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Archivmeldung: 2014-09-26 Heizkostenzuschuss 2014/2015

Sozial bedürftige Guntramsdorferinnen und Guntramsdofer können bis zum 30.03.2015 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt /Bürgerservice, beantragen.

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2014/2015 pro Haushalt einmalig EUR 150 die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:   

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:

Ab 1. Jänner 2015 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.

ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Bitte um Mitnahme des IBAN und BIC-Codes. (Ist für die Beantragung unbedingt erforderlich.)

Kontakt:
Doris Botjan, GR Soziales