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Archivmeldung: 2008-08-18 Information zur Nationalratswahl 2008

Archivmeldung: 2008-08-18 Information zur Nationalratswahl 2008

ÖSTERREICH WÄHLT
Wahltermin: 28. September

Was ist neu (seit der Landtagswahl)?

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie

Die Wahlkarte muss im Postweg, allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit, an die zuständige Gemeinde- oder Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14 Uhr dort einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Die Wahlkarte muss im Postweg, allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit, an die zuständige Gemeinde- oder Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14 Uhr dort einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Aus der Wahlkarte mit der eidesstattlichen Erklärung hat Ihre Identität sowie der Ort und der Zeitpunkt (Datum und lokale Uhrzeit) des Zurücklegens des verschlossenen Wahlkuverts in die Wahlkarte hervorzugehen. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich abgegeben worden sein (beachten Sie gegebenenfalls die Zeitverschiebung gegenüber Österreich bei Angabe der Uhrzeit).

Bitte beachten Sie:
Die Bestätigung eines Zeugen (einer Zeugin) einer Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit auf der Wahlkarte ist seit 1. Juli 2007 nicht mehr vorgesehen. Sie können Ihre Stimme vollkommen eigenständig abgeben. Die Wahlkarte kann allerdings nur auf dem Postweg zur zuständigen Wahlbehörde geschickt werden; eine persönliche Überbringung ist nicht zulässig.

Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde)  ab sofort beantragen.

Wählen mit Wahlkarte

Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.
Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Beide Systeme bestehen parallel; der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.
Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.

Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?

Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde)  ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr.
Achtung: Die Identitätsnachweis ist auf jeden Fall erforderlich!

Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?

Im Inland:

Vor einer Wahlbehörde

oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)

Im Ausland:

Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.

Als Auslandsösterreicher(innen)

können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern.
Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.

 

Besondere „fliegende“ Wahlbehörde

Auf Antrag können bettlägerige und in ihrer Bewegung eingeschränkte Wahlberechtigte die besondere Wahlbehörde in Anspruch nehmen und mit Wahlkarte wählen.
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr.

Die Wahlzeit der besonderen Wahlbehörde ist von 8 bis 12 Uhr.

Wichtige Termine

Alle Wahlberechtigten erhalten von der Gemeinde eine Verständigungskarte zugestellt, auf der die persönlichen Daten, das Wahllokal und auch die Wahlzeiten angeführt sind.
Bitte bringen Sie diese Karte und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl mit.

Abholservice der Gemeinde

Wahlberechtigte, die Unterstützung brauchen, um in ihr Wahllokal zu gelangen, können am Wahltag im Bürgerservice unter Tel: 53501-34 einen Abholdienst anfordern.

Die Wahlsprengel

Wahlsprengel I: Wahllokal Rathaus (Wahlkartenwähler)
Am Tabor, Bachgasse, Bahnstraße, Beschlägestraße, Brunngasse, Falkengasse, Fasangasse, Finkengasse, Hauptstraße (östlich der Wiener Lokalbahn), Neudorferstraße, Oldtimerweg, Rathausplatz, Spechtgasse.
NEU: Badeteich Hofstädter

Wahlsprengel II: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Am Kirchanger, Am Kirchenplatz, Berberitzenweg, Clematisweg, Enzianweg, Geranienweg, Hürdengasse, Kamillenweg, Kirchengasse, Kornblumenplatz, Levkojenweg, Ligusterweg, Melissenweg, Möllersdorferstraße, Mühlgasse, Nelkenweg, Petunienplatz, Pfarrgasse, Phloxgasse, Pielerteich, Primelweg, Raiffeisengasse, Rhabarberweg, Rosengasse, Steinfeldgasse, Taborgasse, Thymiangasse, Tulpenweg, Veilchenweg, Wassergasse.

Wahlsprengel III: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Am Kanal, Feldgasse, Josefigasse, Keltengasse, Lichteneckergasse, Römergasse, Rudolf Heintschel-Straße mit Europahof, Wiesengasse, Wodikgasse.

Wahlsprengel IV: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Anningerstraße, Danfossstraße, Ferdinand Moser-Gasse, Flurgasse,  Friedrich Ludwig Weg, Gartengasse, Gewerbegasse, Grünlandweg, Gumpoldskirchnerstraße, Ried “Haidwiesen”, Hauptstraße (westlich der Wiener Lokalbahn), In den Weinbergen, In der Wögling, Kammeringstraße, Laxenburgerstraße, Münchendorferstraße, Neugasse, Schreinergasse, Triesterstraße, Ziegelofengasse.

Wahlsprengel V: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Badnerbahnweg, Bertolt Brecht-Gasse, Dr. Ignaz Weber-Gasse, Eggendorfergasse, Friedhofstraße, Kurt Tucholsky-Gasse, Mödlingerstraße, Neusselgasse, Rohrgasse, Schulgasse, Siedlergasse, Teichgasse.

Wahlsprengel VI: Wahllokal Hauptschule, Sportplatzstraße 15
Alois Negrelli-Gasse, Arthur Schnitzler-Gasse, Adalbert Stifter-Gasse, Anton Wildgans-Weg, Auer von Welsbach-Gasse, Ferdinand Raimund-Weg, Franz Grillparzer-Straße, Josef Madersperger-Gasse, Johann Nestroy-Gasse, Josef Ressel-Gasse, Josef Schemmerl-Gasse, Josef Weinheber-Gasse, Karl Ritter von Ghega-Gasse, Kerngasse, Nikolaus Lenau-Gasse, Peter Mitterhofer-Gasse, Peter Rosegger-Gasse, Radiogasse, Rohrfeldgasse, Siegfried Marcus-Gasse, Schloßgasse, Sportplatzstraße, Viktor Kaplan-Gasse, Veltlinerstraße, Wilhelm Kress-Gasse.

Wahlsprengel VII: Wahllokal Kindergarten III, Veltlinerstraße 2-6
Burgundergasse, Eichkogelstraße, Franz Lehar-Gasse, Franz Liszt-Gasse, Josef Haydn-Gasse, Josef Lanner-Straße, Karl Millöcker-Gasse, Roggengasse, Weizengasse, Wolfgang Amadeus Mozart-Gasse.

Wahlsprengel VIII: Wahllokal Volksschule, Dr. Karl Renner-Straße 27
Bertha von Suttner-Gasse, Dr. Theodor Körner-Platz, Neue Heimat-Straße, Franz Novy-Gasse, Johann Strauß-Gasse, Ozeanstraße, Parkstraße, Traminergasse, TVS-Straße, Viaduktstraße.

Wahlsprengel IX: Wahllokal Volksschule, Dr. Karl Renner-Straße 27
Birkengasse, Buchengasse, Dr. Adolf Schärf-Straße, Dr. Karl Renner-Straße, Eichengasse, Fichtengasse, Föhrengasse, Frankstahlstraße, Großschopfstraße, Hafergasse, Hopfengasse, Industriestraße, Lärchengasse, Lindengasse, Malzgasse, Neuburgerstraße, Rapsgasse, Rieslinggasse, Tannengasse, Tour und Anderson-Straße.