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Archivmeldung: 2015-02-19 Wahlen in die Landwirtschaftskammern

Die NÖ Landesregierung hat die Wahlen in die Landwirtschaftskammern (NÖ Landes-Landwirtschaftskammer und Bezirksbauernkammern) bereits ausgeschrieben.

Die Wahlen finden am Sonntag, dem 1. März 2015 statt.
Uhrzeit: 8-11 Uhr, Wahllokal Rathaus (Rathaus Viertel 1), 1 Wahlsprengel


Als Stichtag (für die Berechnung von Fristen) wurde der 24. November 2014 bestimmt. In Abhängigkeit von der Anzahl der Wahlberechtigten sind in der jeweiligen Bezirksbauernkammer zwischen 15 und 46 Mitglieder der Vollversammlung (Bezirkskammerräte) zu wählen; die Vollversammlung der Landes-Landwirtschaftskammer besteht aus 40 Mitgliedern (Landeskammerräte).

Wahlrecht
Allgemeines

Die Mitglieder der Vollversammlung der Landes-Landwirtschaftskammer und der Bezirksbauernkammern werden von den Kammerzugehörigen aufgrund des gleichen, unmittelbaren und geheimen Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Kammerzugehörig und damit wahlberechtigt sind:

Ort der Eintragung
Die Eintragung hat im Wählerverzeichnis jenes Wahlsprengels zu erfolgen, in dem der Wahlberechtigte am Stichtag den Hauptwohnsitz oder den Sitz des Betriebes hatte (aber auch bei regional verstreuten Grundbesitz nur in einer einzigen Gemeinde).

Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz ihres Betriebes nicht in Niederösterreich haben, sind in das Wählerverzeichnis jenes Wahlsprengels aufzunehmen, wo die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke bzw. der Betrieb gelegen sind oder die die Kammerzugehörigkeit begründende Tätigkeit ausgeübt wird. Gibt es diesbezüglich in mehreren Wahlsprengeln Anknüpfungspunkte, so ist jener Wahlsprengel maßgeblich, wo der Betrieb oder die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke überwiegend gelegen sind oder die Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird
https://noe.lko.at/?+Landwirtschaftskammerwahl-2015+&id=2500,2249418