Menu öffnen

Archivmeldung: 2015-05-27 EU-Austritts-Volksbegehren

Die Stimmberechtigten können innerhalb des Eintragungszeitraums, von Mittwoch, dem 24. Juni 2015, bis (einschließlich) Mittwoch, dem 1. Juli 2015, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familiennamen oder Nachnamen, den Vornamen sowie das Geburtsdatum der Stimmberechtigten oder des Stimmberechtigten zu enthalten.

Wer kann in den Eintragungslisten unterschreiben?
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (1. Juli 2015) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht aus geschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.

Wo liegen die Eintragungslisten auf?
Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums im Rathaus Viertel 1/1 in 2353 Guntramsdorf, Bürgerservice auf.

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Mittwoch, 24. Juni 2015, von 7-16 Uhr,
Donnerstag, 25. Juni 2015, von 7-20 Uhr,
Freitag, 26. Juni 2015, von 7-16 Uhr,
Samstag, 27. Juni 2015, von 8-12 Uhr,
Sonntag, 28. Juni 2015, von 8-12 Uhr,
Montag, 29. Juni 2015, von 7-16 Uhr,
Dienstag, 30. Juni 2015, von 7-20 Uhr,
Mittwoch, 1. Juli 2015, von 7-16 Uhr.

Mehr Infos unter:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/vb_xx_periode/eu_austritt/start.aspx
Kundmachung der Verlautbarung