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Archivmeldung: 2009-05-08 Information zur Europawahl

Archivmeldung: 2009-05-08 Information zur Europawahl

Die Information des BMI zur Europawahl 2009  zum Download als PDF.

Wichtige Termine:
Stichtag: 31. März 2009

Wahltag:
7. Juni von 7 bis 16 Uhr

Aktives Wahlrecht: 
Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl (7. 6. 2009).

Wahlberechtigt:

Alle Wahlberechtigten Guntramsdorfer erhalten von der Gemeinde eine Verständigungskarte zugestellt, auf der die persönlichen Daten, dass Wahllokal und auch die Wahlzeiten angeführt sind.
Bitte bringen Sie diese Karte und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl mit.

Wählen mit Wahlkarte

Bitte beachten Sie: Die Bestätigung eines Zeugen (einer Zeugin) einer Vertretungsbehörde auf der Wahlkarte ist seit 1. Juli 2007 nicht mehr vorgesehen. Sie können Ihre Stimme vollkommen eigenständig abgeben.

Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind.
Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Beide Systeme bestehen parallel; der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.
Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.
Der Versand der Wahlkarte beginnt rund drei Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Wahlbehörde zu übermitteln.

Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Menschen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Bettlägerige können von so genannten besonderen Wahlbehörden („fliegende“ Wahlbehörde) besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben.
Diese sucht Sie persönlich auf um Ihnen so die Stimmabgabe zu erleichtern.
Die Wahlzeit der besonderen Wahlbehörde ist von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?

Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde)  ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.

Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?

Im Inland:

Im Ausland:

Wohin muss ich die Wahlkarte senden?

Wenn Sie die Wahlkarte nicht dazu verwenden, vor einer Wahlbehörde zu wählen, sondern die Stimmabgabe mittels Briefwahl ausüben möchten, so müssen Sie die Wahlkarte, allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit, an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (z.B. durch Postaufgabe oder persönliche Abgabe).
Die Wahlkarte muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr dort einlangen, um in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden zu können. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich abgegeben worden sein (beachten Sie gegebenenfalls die Zeitverschiebung gegenüber Österreich).

Abholservice der Gemeinde

Wahlberechtigte, die Unterstützung brauchen, um in ihr Wahllokal zu gelangen, können am Wahltag im Bürgerservice unter Tel: 53501-34 einen Abholdienst anfordern.

Die Wahlsprengel