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Archivmeldung: 2011-01-11 Volksbegehren „RAUS aus EURATOM“

Infos, Text und Begründung finden Sie unter folgendem Link (des B.M.I.):
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/vb_xx_periode/euratom/start.aspx

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren

Aufgrund der am 6. Dezember 2010 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für
Inneres sowie im Internet veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „RAUS aus EURATOM“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres
gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2010, festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, dem 28. Februar 2011, bis (einschließlich) Montag, dem 7. März 2011, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.

Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (7. März 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht aus - geschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte (welche die Hauptwohnsitzgemeinde ausstellt).

Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums im Bürgerservice der Marktgemeinde (Rathaus) auf.

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden
Zeiten vorgenommen werden:


Montag, 28. Februar 2011, von 8:00 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 1. März 2011, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 2. März 2011, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 3. März 2011, von 8:00 bis 20:00 Uhr,
Freitag, 4. März 2011, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 5. März 2011, von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Sonntag, 6. März 2011, von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Montag, 7. März 2011, von 8:00 bis 16:00 Uhr.