Sozial bedürftige Guntramsdorferinnen und Guntramsdorfer können bis zum 30.03.2016 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt/Bürgerservice beantragen.
Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2015/2016 pro Haushalt einmalig 120 Euro, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:
Für Bezieherinnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:
Ab 1. Jänner 2016 werden die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) Brutto:
Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz – Brutto:
ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Bitte um Mitnahme des IBAN und BIC-Codes, ist für die Beantragung unbedingt erforderlich.
Kontakt: Doris Botjan