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Archivmeldung: 2016-09-12 Bundespräsidentenwahl

Wie in den Medien bereits berichtet, steht eine Verschiebung des Termins der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl 2016 durch Gesetzesbestimmung im Raum. Es ist davon auszugehen, dass noch vor dem 2. Oktober 2016 ein Bundesgesetz in Kraft tritt, mit dem der Wahltermin 2. Oktober 2016 abberaumt und ein neuer Wahltermin festgelegt wird. (voraussichtlich 4. Dezember 2016)

Da die legistische Willensbildung auf parlamentarischer Ebene noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit mangels Rechtsgrundlage ein Stopp der Versendung von amtlichen Wahlinformationen sowie der Ausstellung von Wahlkarten nicht angeordnet werden.

Hinsichtlich der Ausstellung von Wahlkarten wird darauf hingewiesen, dass die Wahl am 2. Oktober 2016 laut politischer Willensbildung nicht stattfinden soll und daher die Beantragung einer Wahlkarte für den Wahltermin 2. Oktober 2016 wenig zielführend erscheint.

www.bmi.gv.at