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Archivmeldung: 2016-10-12 Bundespräsidentenwahl, Wiederholung des 2. Wahlganges

Als neuer Wahltermin für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 86/2016 der 4. Dezember 2016 kundgemacht. Als Stichtag gilt der 27. September 2016.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Tag der Wahl (4. Dezember 2016) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen. Die Wahlberechtigten sind in Wählerverzeichnisse einzutragen, die neu anzulegen sind.

Die Wahlsprengel für Guntramsdorf bleiben unverändert, die Wahlsprengel sind von 7 – 16 Uhr geöffnet.

Wählen mit Wahlkarte – Allgemeines
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über den Online Wahlkartenantrag der Gemeinde) beantragen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (30.11.2016) beantragen.
Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person (Vollmacht als PDF) möglich ist, bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (2.12.2016) – beantragen; mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (2.12.2016), 12 Uhr.

Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
Im Inland:
Vor einer Wahlbehörde


Im Ausland:
Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie

Mehr Infos:
Bürgerservice
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/bpw_2016/FAQ_Wahlwiederholung.aspx