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Archivmeldung: 2017-01-01 Heizkostenzuschuss 2016/2017 - Aktualisierung der Richtsätze

Heizkostenzuschuss 2016/2017

Sozial bedürftige Guntramsdorferinnen und Guntramsdofer können bis zum 30.03.2017 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt /Bürgerservice, beantragen.

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2016/2017 pro Haushalt einmalig 120 Euro, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:   

Aktualisierung: Richtsatzerhöhung ab 1. Jänner 2017 – Erhöhung des ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatzes
Neue Richtsätze ab 1. Jänner 2017:

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) Brutto:

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld
beträgt der Richtsatz – Brutto:

Voraussetzungen:


ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Bitte um Mitnahme des Einkommensnachweises, IBAN und BIC-Codes. (Ist für die Beantragung unbedingt erforderlich.)

Kontakt:
Doris Botjan