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Archivmeldung: 2017-01-19 Ihr Rauchfangkehrer informiert

Sehr geehrter Kunde!
Änderung der Überprüfungs- und Kehrperioden

Wie sie vielleicht in den Medien vernehmen konnten, hat die Niederösterreichische Landesregierung die "Verordnung der Überprüfungs- und Kehrperioden für das Rauchfangkehrerhandwerk“ überarbeitet. Um Unklarheiten vorzubeugen, möchte ich sie über einige Neuerungen informieren.

Die neue Verordnung sieht einerseits eine Verringerung der Kehrintervalle vor, jedoch müssen zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen vom Rauchfangkehrer durchgeführt werden.
Zahlreiche schwerwiegende Unfälle durch Feuerstätten in Niederösterreich haben die Landesregierung veranlasst, per Verordnung ab 01.01.2017 den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer zu verpflichten, einmal jährlich eine Überprüfung der Feuerstätten und der dazugehörigen Verbindungsstücke durchzuführen, und wenn nötig, diese zu kehren bzw. zu reinigen.
Da diese zusätzlichen Überprüfungen Kosten verursachen, kann es entgegen einiger Meldungen in den Medien auch zu Mehrkosten bei der Rauchfangkehrergebühr kommen. Alle Betreiber von Feuerstätten werden von ihrem Rauchfangkehrermeister noch mittels separatem Schreiben im Detail informiert.
Durch diese Änderung ist es erforderlich, dass ihr Rauchfangkehrer einmal im Jahr (im Zuge eines Kehrtermines) Zutritt zu allen Feuerstätten und Öfen erhält.
Es geht schlussendlich um ihre Sicherheit und die Sicherheit der Menschen in ihrem Haus / ihrer Wohnung und auch um den Schutz ihres Objektes.

Mit freundlichen Grüßen
Resch Christian, Rauchfangkehrermeister