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Archivmeldung: 2011-03-28 Feuerbeschau Neu

Nach den Bestimmungen des NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes (NÖFG, LGBI. 4400 idgF) ist die Brandsicherheit von Baulichkeiten zu überprüfen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Pflichtamtshandlung, sondern auch um eine Serviceleistung. Dient doch die feuerpolizeiliche Beschau vor allem der Sicherheit der Bewohner. Mit Beschluss der NÖ-Landesregierung ist die Verantwortung der feuerpolizeilichen Beschau nun auf den zuständigen Rauchfangkehrermeister übertragen worden. In Guntramsdorf plant und führt der Rauchfangkehrermeister Christian Resch die feuerpolizeiliche Beschau durch. Auch die Verrechnung des Zeitaufwandes wird zukünftig durch den Rauchfangkehrermeister Christian Resch erfolgen. Die Behebung vorgefundener Mängel ist nach Behebung in schriftlicher Form dem Rauchfangkehrermeister zu melden. Sollte die Meldung über die Behebung der vorgefundenen Mängel nicht erfolgen, muss der Rauchfangkehrermeister dies der Behörde melden. Die feuerpolizeiliche Beschau wird alle 10 Jahre durchgeführt. Sie werden mindestens 2 Wochen vor der Durchführung über den Termin der Beschau informiert. Im Zuge dieser Beschau werden neben den Wohnräumen auch die Kellerräume, Garagen, Gartenhütten, nicht ausgebaute Dachböden usw. überprüft.
„Bitte bedenken Sie – Die Feuerbeschau ist keine Schikane des Gesetzgebers, es geht dabei um Ihre Sicherheit und um den Schutz Ihres Gebäudes!“, so Christian Resch.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Rauchfangkehrermeister Christian Resch 02236/50 63 87 und die Mitarbeiter des Bauamtes der Marktgemeinde Guntramsdorf gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur feuerpolizeilichen Beschau finden Sie auch auf der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Guntramsdorf www.ff-guntramsdorf.at