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Archivmeldung: 2017-08-01 Wahl & Recht

Für 976 Personen in Guntramsdorf ist die Novelle zum NÖ Landesbürgerevidenzgesetzes wichtig. Es geht um ihr Wahlrecht. Der NÖ Landtag hat am 22. Juni 2017 eine Novelle des NÖ Landesbürgerevidenzgesetzes beschlossen, mit der ab 1. Juli 2017 unter anderem einige Änderungen für „Zweitwohnsitzer“ in Kraft getreten sind.

Es geht um den sogenannten „ordentlichen Wohnsitz“, der Grundvoraussetzung für das Wahlrecht bei Landtags- und/oder Gemeinderatswahlen ist (bzw. für die Eintragung in die Wählerevidenz). Aber nicht um die anstehende Nationalratswahl!

Was heißt das?
Ab 1. Juli 2017 müssen nun Personen bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes an der Feststellung des Sachverhaltes zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes mitwirken und ein Wählerevidenzblatt ausfüllen. Die Behörde hat auf Grund dieser Daten und allfälliger weiterer Erhebungen festzustellen, ob ein ordentlicher Wohnsitz für Landtags- und Gemeinderatswahlen vorliegt oder nicht.

Gilt auch bei Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 einen Zweitwohnsitz begründet haben, hat die Gemeinde nun unter Verwendung des angeschlossenen Wählerevidenzblattes nochmals das Vorliegen der Voraussetzungen für
die Eintragung in die Wählerevidenz bzw. des ordentlichen Wohnsitzes zu prüfen.

Daher wurden 976 Personen mit einem Brief darüber verständigt: Dem Schreiben war ein Wählerevidenzblatt beigelegt, welches vollständig ausgefüllt an die Gemeinde zu retournieren ist. Bei Nichtbeachtung könnte dies in weiterer Konsequenz zum Verlust Ihres Wahlrechtes für Landtags- und/oder Gemeinderatswahlen führen.

Von Bürokratieabbau kann aber hier nicht die Rede sein.