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Archivmeldung: 2017-10-09 Heizkostenzuschuss 2017/2018

Sozial bedürftige Guntramsdorferinnen und Guntramsdofer können bis zum 30.03.2018 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt /Bürgerservice, beantragen.

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2017/2018 pro Haushalt einmalig 135 Euro, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:


Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:

Voraussetzungen:

Ab 1. Jänner 2018 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.

ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.

Zur Beantragung bitte mitnehmen:

Kontakt:
Doris Botjan

Telefonnr.: 02236/53501-33
e-mail: doris.botjan@guntramsdorf.at