Information zur Landtagswahl
Wahltermin: 28.1.2018, Wahlzeit: 7–16 Uhr Wahlsprengel: 9 (wie bisher)
Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag (17.11.2017) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt wird und spätestens am Wahltag (28.01.2018) das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wählen mit Wahlkarte
Personen, die am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, haben
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Mit der Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.
Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.
Beachten sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.
Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder online (siehe neues Wahlservice unten) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
SCHRIFTLICH: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag oder bis zum 2. Tag vor der Wahl, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person möglich ist.
MÜNDLICH (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr.
Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
Im Inland: vor einer Wahlbehörde
oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)