Menu öffnen

Archivmeldung: 2018-03-09 Bauausschuss schafft Mitsprache

Die Umwidmung der Flächen erfolgte in der Sondersitzung des Guntramsdorfer Gemeinderates am 15.2.2018.

Der Bauausschusses, war um einen transparenten Ablauf des Projektes bemüht: Sehr viele der nunmehr in der Flächenwidmung und in den vertraglich fixierten Rahmenbedingungen enthaltenen Forderungen entstanden aus Wünschen, die von rund 60 unmittelbaren Anrainern in einer Informationsveranstaltung formuliert wurden!

Aus der Geschichte
Bereits in den 70er Jahren wurden die jetzt in Verhandlung stehenden Grundstücke seitens der Gemeinde als Siedlungserweiterungsfläche definiert. Daher wurde schon beim damaligen Bau der Siedlungsstraßen auf eine künftige Weiterführung und Aufschließung dieses Gebietes Rücksicht genommen. Auch die in solchen Verfahren übliche Umweltverträglichkeitsprüfung und die verkehrstechnische Begutachtung fielen für eine Siedlungserweiterung positiv aus.

Entsprechend der Novellierung der Raumordnung 2014 wurden nun mit dem aktuellen Projektträger privatrechtliche Verträge abgeschlossen: sie betreffen jene Kosten, die über Aufschließung und Kanaleinmündung, die ohnehin durch Gebühren gedeckt sind, hinausgehen. Ebenso wurde geregelt, dass die Gebäude innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vom Projektanten errichtet werden müssen, sodass die Aufschließung des Siedlungsgebietes ausschließlich über die Landesstraße erfolgt und das „Ortsgebiet“ (Tempo 50) erweitert wird.

Rücksicht auf Grünraum
Vorgeschrieben wurde eine entsprechende gärtnerische Gestaltung für die Eigengärten. Darüber hinaus wurde eine zweigeschossige Bauweise ohne Dachgeschoß vereinbart.

Vorteile liegen auf der Hand
Im Vergleich zum Verkauf einzelner Parzellen durch mehrere Grundeigentümer wird das Gemeindebudget durch die nun gewählte Vorgehensweise - Verträge mit nur einem Projektträger - enorm entlastet: ein Großteil der Aufschließungsstraßen innerhalb der neuen Wohnsiedlung wird daher vom Projektwerber auf seine Kosten errichtet und betreut. Diese genaue vertragliche Formulierung, mit vielen Details, wurde in zahlreichen Besprechungen entwickelt und benötigte naturgemäß ausreichende Zeitressourcen. Somit war eine Sondersitzung des Gemeinderates notwendig.

Zukunft mitgedacht
Außerdem behält sich die Gemeinde die vertragliche Option vor, einen Landschaftsteil für einen zweigruppigen Kindergarten anzukaufen, wenn es eine Nachfrage gibt und die örtliche Bildungsinfrastruktur erweitert werden muss.

In der Marktgemeinde Guntramsdorf ist es ein erfolgreiches Novum, dass der Vorsitzende des Bauausschusses, Ing. Werner Deringer, sowie sein Stv. Ing. Manfred Biegler, der Ortsplaner und der Bauträger den Bürgern Rede und Antwort gestanden sind. Die Schlussfolgerung zuletzt ist, dass die Bürgerpartizipation gerade in heiklen Fragen äußerst wichtig ist und zukünftig vermehrt zum Einsatz gelangen soll. Eine Steigerung von Verständnis und Zufriedenheit aller wird dadurch unterstützt.

Ing. Werner Deringer | gf GR Bauen, Raumordnung