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Archivmeldung: 2018-11-02 Heizkostenzuschuss 2018/19

Sozial bedürftige Guntramsdorferinnen und Guntramsdofer können bis zum 30.03.2019 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt /Bürgerservice, beantragen.

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2018/2019 pro Haushalt einmalig EUR 135, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:

Voraussetzungen:

Ab 1. Jänner 2019 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.

ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.

Für die Antragstellung benötigen Sie:


Doris Botjan | GR Soziales