Archivmeldung: 2018-12-18 Einschreibung an den Schulen
Liebe Eltern!
Schulpflichtig sind jene Kinder, die bis zum 31. August 2013 geboren sind.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie Ihr Kind in der betreffenden Schule zwar anmelden können, es aber möglicherweise der anderen Volksschule zugewiesen wird. Die Entscheidung darüber obliegt der Gemeinde.
Für beide Volksschulen gültig:
Einschreibung: Diese findet in der Woche von 14. bis 18.Jänner 2019 in beiden Schulen statt. Bei der Schuleinschreibung muss Ihr Kind dabei sein.
Folgende Kindergärten sind für die Einschreibung zuständig. Unabhängig davon können Sie in jeder der beiden Volksschulen eine Einschreibung vornehmen.
VS Hauptstraße: KG Tabor, KG Rohrgasse, KG Pfarrgasse
VS Rennerstraße: KG Renner-Straße, KG Veltlinerstraße
Bringen Sie zur Einschreibung folgende Unterlagen und Dokumente mit:
- Geburtsurkunde
- Taufschein
- Staatsbürgerschaftsnachweis ( des Kindes oder eines erziehungsberechtigten Elternteils)
- Meldezettel
- E-Card des Kindes
- ausgefülltes Anmeldeformular und ausgefüllten Elternfragebogen (beide Formulare erhalten Sie rechtzeitig vor der Einschreibung)
- diverse gerichtliche Bescheide (Obsorgebescheid, Vormundschaftsdekret,…)
- Erhebungen, Förderergebnisse usw., die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Feststellung des Entwicklungs- und Sprachstandes durchgeführt wurden.
- Portfoliomappen
Auf das Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind freuen sich die Schulleiterinnen
Katharina Hussian, Volksschule I Hauptstraße
und
Mag. Alexandra Feiel, Volksschule II Dr. Karl Renner-Straße