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Archivmeldung: 2011-09-15 Volkszählung

Archivmeldung: 2011-09-15 Volkszählung

Die Volkszählung kommt erstmals ohne Fragebögen aus
Rund  8,4 Millionen Menschen leben in Österreich. Die Statistik Austria erfasst ihre Daten jetzt ohne, dass ein einziger Bürger befragt wird. Man vernetzt dazu einfach bestehende Register in Städten und Gemeinden. Ab 2001 nennt man das dann daher Registerzählung.


Die erste registergestützte Volkszählung (Registerzählung) ist für das Jahr 2011 mit Stichtag 31.10. vorgesehen.
Und so wird diesmal kein Bürger einem Volkszähler die Tür öffnen und seine Daten in einen Fragenkatalog eintragen müssen. Die für die Erfassung der Bevölkerung zuständige Statistik Austria greift ab sofort auf bereits bestehende Register zu und vernetzt die darin befindlichen Daten.
Die Registerzählung, so heißt die neue Methode, führt die Datensätze aus 15 Datenbanken verschiedener Institutionen zusammen, etwa dem Zentralen Melderegister, dem Gebäude- und Wohnungsregister, dem AMS, den Finanzämtern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

Was einfach klingt, hat natürlich da und dort seine Nachteile.
Etwa, dass bestimmte Daten in keinem Register enthalten sind, etwa Beruf, Umgangssprache und Religionsbekenntnis.

Dennoch kann es passieren, dass Sie angeschrieben werden. Dann, wenn es offene Fragen oder Ungereimtheiten gibt – also Datenungereimtheiten, die noch in einem Register aufscheinen, jedoch mit Daten aus anderen Registern nicht verknüpft werden können.
Hier greift die Datenschutzkommission ein um die Daten frei zu geben, damit etwa in den Registern der Gemeinde überprüft werden kann, ob es die betreffende Person noch gibt - oder ob sie verzogen oder verstorben ist.
Eine Probezählung, die 2006 durchgeführt wurde, brachte an die 40.000 Fälle, die angeschrieben wurden. Von denen meldeten sich etwa 4000 zurück, es blieben etwa 36.000 fehlerhafte Daten. Denn keine Gemeinde sei zu jedem Zeitpunkt auf dem genauen Stand aller ihrer Einwohner.

Damit verbunden hatten die Gemeinden viel Nacharbeit zu leisten, vor allem die Abteilungen Bauamt und Meldeamt. Denn meistens gab es bei diesen oben angeführten Datenfehlern einen Abstimmungsfehler zwischen Person und Wohnadresse, die im Idealfall bis zum Oktober „aufgelöst“ werden müssen.
In Guntramsdorf ist das zeitgerecht und fehlerfrei gelungen. Bauamt und Meldewesen haben hervorragend zusammen gearbeitet. Die Gemeinde ist somit für die erste Registerzählung gewappnet!

Was noch dahinter steckt

Die Daten der Volkszählung inklusive der auf einzelne Regionen und Bezirke heruntergebrochenen Ergebnisse sind wesentlich zur Errechnung der Mandatsverhältnisse bei Wahlen - und beim Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Hier gilt: Je mehr Einwohner mit Hauptwohnsitz, desto mehr Mittel gibt es.
Und wer weiß, dass ein Großteil der Österreichischen Gemeinden in Finanznot sind, kann sich vorstellen, dass jede Gemeindeverwaltung ganz genau auf seine Hauptwohnsitzer schaut! Daher werden Menschen nur gezählt, wenn sie um den Stichtag insgesamt 180 Tage in der Gemeinde gemeldet sind.